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Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung – Was ist das?

Gesundheitliche Vorsorge am Arbeitsplatz hilft Unternehmen dabei, Gefahren und Erkrankungen frühzeitig zu vermeiden und damit erhebliche Risiken zu minimieren. Deswegen ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Deutschland zu Recht weitverbreitet. In vielen Betrieben und Berufen gehört sie je nach Tätigkeitsbereich sogar zur gesetzlichen Pflicht, die Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen erfüllen müssen.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Punkte zu diesem spannenden Thema und wieso Sie unbedingt in arbeitsmedizinische Untersuchungen investieren sollten. Gesunde Mitarbeiter sind nämlich produktiver, zufriedener und bleiben Ihrem Betrieb länger erhalten.

Was ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung?

In vielen Industrien besteht eine erhöhte Gefahr für berufsbedingte Unfälle oder Erkrankungen. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung soll genau diese Risiken erkennen und minimieren, um einen möglichst hohen Schutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Dabei umfasst die Untersuchung gleich mehrere wichtige Bereiche:

  • Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung risikobehafteter Tätigkeiten
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung und Prävention von Berufskrankheiten
  • Aufklärung und Beratung von Beschäftigten und Arbeitgebern
  • Erhöhung des Gesundheits- und Arbeitsplatzschutzes im Betrieb

Arbeitsmedizinische Untersuchungen umfassen sowohl individuelle Vorsorgeuntersuchungen als auch regelmäßige Nachuntersuchungen, um über einen langen Zeitraum hinweg die Gesundheit aller Beschäftigten sicherstellen zu können. Es ist also in den meisten Fällen kein einziges Ereignis, sondern ein laufender Prozess.

Betriebliche Vorsorgeuntersuchung: Pflicht, oder nicht?

Ob und welche Pflichten bestehen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Je nach Berufsfeld kann die betriebliche Untersuchung anschließend in drei Kategorien unterteilt werden: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

  • Pflichtvorsorge: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle betroffenen Mitarbeiter in den vorgeschriebenen Zeiträumen diese Untersuchung absolvieren. Sonst dürfen sie die Tätigkeit nicht mehr ausüben, weil ein sicherer Umgang nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • Angebotsvorsorge: Auch hier besteht nach wie vor eine Pflicht, der Arbeitgeber muss die Untersuchung anbieten. Doch Mitarbeiter können frei entscheiden, ob sie das Angebot wahrnehmen oder nicht. Teilnahme und Ergebnis haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
  • Wunschvorsorge: Sind Betriebe weder zur Pflicht- noch zur Angebotsvorsorge verpflichtet, können Arbeitnehmer dennoch einen Wunsch zur Vorsorge äußern. Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten über ihr Recht zur Wunschvorsorge informieren – einen bestimmten Grund braucht es nicht.

Je nachdem, um welche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung es sich handelt, ergeben sich unterschiedliche Pflichten für den Arbeitgeber. Deshalb ist es für jeden Betrieb unabdingbar, frühzeitig alle notwendigen Schritte einzuleiten und Beratung von einem erfahrenen Betriebsarzt einzuholen.

Arbeitsmedizinische Untersuchung: Die G-Untersuchungen

Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe von sogenannten G-Untersuchungen, die abhängig vom Tätigkeitsbereich eine Pflicht-, eine Angebots- oder eine Wunschvorsorge darstellen können. Wir gehen Ihnen im Folgenden auf die gängigsten G-Untersuchungen ein.

G1.1-1.4 Untersuchung
(mineralische) Stäube

Einige Berufsbilder gehen mit einer erhöhten Staubbelastung durch mineralische Stäube einher, die Mitarbeiter vor gesundheitliche Gefahren stellen können. Diese Untersuchung dient dazu, dank Lungenfunktionstest und Röntgenbild die Lunge auf Erkrankungen zu untersuchen. Es kann sich dabei um eine Pflichtvorsorge handeln, die häufig in Kombination mit einer Untersuchung für Atemschutzgeräteträger (G26) geschieht, um bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

G20 Untersuchung
Lärm

Viele Beschäftigte im verarbeitendem Gewerbe, auf Baustellen oder im Musik- und Eventbereich sind starkem Lärm ausgesetzt, der negative Auswirkungen auf die Hörleistung haben kann. Um permanente Hörschäden zu vermeiden, ist eine regelmäßige G20 Untersuchung unabdingbar. Ausführliche Beratung, Vorsorge und Hörtests sollen sicherstellen, dass Mitarbeiter bestens geschützt sind. Ob die Pflicht zur Vorsorge besteht, ergibt sich aber zuletzt immer aus einer individuellen Gefahrenbeurteilung.

G24 Untersuchung
Feuchtarbeit

Eine weitere gängige Untersuchung betrifft Berufe, die über Stunden hinweg Feuchtarbeit oder den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen erfordern. Das kann beispielsweise in Friseurstudios, Bäckereien, Küchen und Malereien der Fall sein. Je nach Dauer und Exposition kann es sich letztlich um eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge handeln. Diese arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung soll vor allem Hauterkrankungen vermeiden, die durch permanente Feuchtebelastung entstehen können.

G25 Untersuchung
Fahr- und Steuertätigkeiten

Mitarbeiter mit Fahr- und Steuertätigkeiten müssen in der Lage sein, gefahrenfrei Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen bedienen zu können. Ob zum Fahren eines Staplers im Lager oder zur Bedienung eines Baukrans auf einer Baustelle, ein sicherer Umgang erfordert, dass alle wichtigen gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Deswegen gehört die G25 Untersuchung zu den gängigsten in ganz Deutschland, weil ebenso viele Berufe mit Fahr- und Steuertätigkeiten verbunden sind.

G26.1-3 Untersuchung
Atemschutzgeräte

Manche Berufe erfordern das Tragen von Atemschutzgeräten, allen voran bei der Feuerwehr, in der Bundeswehr oder im Einsatz beim Rettungsdienst. Um solche Geräte gefahrenfrei tragen zu können, muss die Lunge gesund und leistungsfähig sein. Denn beim Atmen gilt es einen Widerstand zu überwinden, der je nach Atemschutzgeräteklasse unterschiedlich ausfallen kann. Die G25 Vorsorgeuntersuchung umfasst unter anderem Urintests, Hör- und Sehtests, Lungenfunktionstest sowie EKG.

G37 Untersuchung
Bildschirmarbeitsplätze

Viele Menschen in Deutschland arbeiten vor dem Bildschirm, was langfristig mit typischen Berufserkrankungen einhergehen kann. Bildschirmarbeitsplätze können nämlich bei unzureichender Vorsorge und Schutzmaßnahmen negative Auswirkungen auf Rücken, Nacken und Augen haben. Eine umfassende Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze kann Risiken entdecken und Maßnahmen einleiten, um Mitarbeiter im Büro langfristig zu schützen.

G41 Untersuchung
Arbeiten mit Absturzgefahr

Tätigkeiten an Brücken und Türmen oder im Gerüst- und Montagebau stellen aufgrund der Absturzgefahr besondere Anforderungen an alle Mitarbeiter. Seh- und Hörtest sowie umfangreiche Untersuchungen zur körperlichen Gesundheit bilden die Grundlage, damit eine hohe Sicherheit an solchen Arbeitsplätzen gewährleistet werden kann. Das dient nicht nur dem Schutz des betroffenen Mitarbeiters, sondern auch allen Kollegen, die in Höhen ab zwei Metern arbeiten müssen.

G42 Untersuchung
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Ein weitere gängige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ergibt sich nach G42. Insbesondere Personal im Gesundheits- und Pflegebereich steht aufgrund des direkten Kontakts mit Patienten und Geräten unter einer höheren Infektionsgefährdung. Die Untersuchung selbst umfasst deswegen mehrere Teilbereiche: eine Bestandsaufnahme und Beratung zu Risiken und Impfungen, eine körperliche Untersuchung und Blutabnahme sowie eine Abschlussberatung.

Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung?
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Vorsorge und Schutz nehmen in Deutschland einen hohen Stellenwert ein, den Sie als Arbeitgeber nicht vernachlässigen dürfen. Je nach Tätigkeitsbereich kann eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Pflicht sein, oder sie fällt womöglich unter den Bereich der Angebotsvorsorge. Auch dann müssen Sie als Arbeitgeber eine regelmäßige Durchführung veranlassen.

Um die Gesundheit und Sicherheit aller Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Vorsorge unabdingbar. Wir von provestiga beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Anforderungen sowie Untersuchungen, und wie Sie diese effizient in Ihrem Betrieb umsetzen. Damit tragen Sie aktiv zum Schutz Ihrer Beschäftigten bei.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich von uns beraten.

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