ASiG Gesetz: Alles zum Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitssicherheit nimmt in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert ein, um Unfälle zu minimieren und die Gesundheit von Mitarbeitern zu gewährleisten. Denn speziell in risikoreichen Berufen und Branchen kann es sonst zu erheblichen Gefahren kommen. Das ASiG Gesetz (Arbeitssicherheitsgesetz) ist hierfür eine der Grundlagen und gibt konkrete Maßnahmen durch ausgebildetes Fachpersonal vor.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Bedeutung dieses wichtige Gesetz für Ihren Betrieb hat und wie Sie die Anforderungen am besten umsetzen. Sollten Sie im Anschluss noch Fragen haben, steht provestiga Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Seite.
ASiG Bedeutung: Was ist das Arbeitssicherheitsgesetz?
Betriebe in Deutschland müssen strikte Vorgaben zum Schutz ihrer Mitarbeiter erfüllen. Da Arbeitssicherheit jedoch ein sehr anspruchsvolles Thema ist, sind nur ausgebildete Fachkräfte in der Lage, alle Anforderungen zu erfüllen und anfallende Aufgaben fachgerecht zu übernehmen. Genau das regelt das ASiG Gesetz umfassend in insgesamt vier Abschnitten.
Als Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit definiert es klare Richtlinien zur Bestellung und spezifischen Aufgaben. Zudem schreibt es vor, welche Anforderungen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte erfüllen müssen. Dadurch kann hohe Expertise und Qualität garantiert werden.
Was regelt das ASiG Gesetz im Detail?
Erster Abschnitt – Grundsatz
Um Arbeitssicherheit zunächst für alle Beteiligten etwas greifbarer zu machen, definiert das Gesetz im ersten Abschnitt den Grundsatz. Dabei geht es vor allem auf die wichtigen Ziele ein, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienen. Zum einen sollen alle Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden.
Zum anderen legt das ASiG auf arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur kontinuierlichen Verbesserung viel Wert. Dadurch möchte das Gesetz nur solche Maßnahmen einführen und fördern, die einen möglichst hohen Wirkungsgrad erzielen. Es legt somit eine wichtige Grundlage für alle weiteren Aspekte der Arbeitssicherheit.
Zweiter Abschnitt – Betriebsärzte
Im zweiten Abschnitt geht es konkret um die Bestellung, die Aufgaben und die Anforderungen an Betriebsärzte. Der Arbeitgeber ist in der gesetzlichen Pflicht, einen Arzt mit der notwendigen Qualifikation zu bestellen. Die Betriebsart, die Anzahl an Beschäftigten und die Betriebsorganisation haben dabei Einfluss auf den Umfang der konkreten Aufgaben.
Diese werden im nächsten Absatz transparent definiert. So muss ein Betriebsarzt den Arbeitgeber mit Hinblick auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung beraten, Arbeitnehmer regelmäßig untersuchen und die korrekte Durchführung der Arbeitssicherheit beobachten. Krankmeldungen zu prüfen, gehört hingegen nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes.
Dritter Abschnitt – Fachkräfte für Arbeitssicherheit
In diesem Abschnitt finden sich gleich mehrere Begriffe für Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister. Wer nämlich die nötige Qualifikation mitbringt, kann im Rahmen einer Bestellung alle notwendigen Aufgaben im Betrieb übernehmen. Maßgeblich ist in diesem Bereich vor allem eine hohe sicherheitstechnische Fachkunde.
Die Aufgaben umfassen zunächst eine ausführliche Beratung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung. Hinzu kommen Überprüfungen von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln, insbesondere vor einer Inbetriebnahme oder Einführung. Beobachtung und Hilfe bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten sind ebenfalls Teil der Aufgaben.
Vierter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften
Der vierte Abschnitt ist mit Abstand am umfangreichsten, weil er alle gemeinsamen Vorschriften zu Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit definiert. Besonders wichtig ist hierbei, dass sie unabhängig und weisungsfrei agieren können und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie untereinander gewährleistet ist.
In den weiteren Paragrafen des vierten Abschnitts finden sich unter anderem zusätzliche Anordnungen, die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses, Auskunfts- und Besichtigungsrechte von Behörden, Vorschriften sowie Ausnahmen bei der Qualifikation. Das ASiG Gesetz lässt somit eigentlich keine offenen Fragen.
Was bedeutet das ASiG konkret für Arbeitgeber?
Die Gesetzeslage ist klar: Arbeitgeber müssen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes eine qualifizierte Betreuung Ihrer Mitarbeiter sicherstellen. Ausnahmen gibt es keine – alle Betriebe sind dazu verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe.
Konkret bedeutet das für Sie als Arbeitgeber:
- Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen
- Unabhängige und weisungsfreie Beratung berücksichtigen
- Regelmäßige Untersuchungen durch Betriebsarzt ermöglichen
- Empfehlungen zur Arbeitssicherheit umsetzen
Hinweis: Manche Quellen im Internet behaupten, das ASiG Gesetz sei nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gültig. Das stimmt natürlich nicht, denn Arbeitgeber müssen bereits ab dem ersten Angestellten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sorgen.
Das Gesetz zur Arbeitssicherheit schreibt aber nach §11 vor, dass ab 20 Beschäftigten ein zusätzlicher Arbeitsschutzausschuss einzurichten ist. Daher kommt wahrscheinlich diese weit verbreitete Verwechslung.
Arbeitssicherheits- vs. Arbeitsschutzgesetz: Die Unterschiede
Wie der Name bereits andeutet, dreht sich das ASiG Gesetz um die Bestellung sowie Aufgaben und Anforderungen an Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind also dazu verpflichtet, qualifiziertes Fachpersonal bereitzustellen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat zwar ebenfalls das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Doch es beschäftigt sich mit der Durchführung von Maßnahmen, beispielsweise bei der Benutzung von Arbeitsmitteln oder bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen (und ist damit weniger personenbezogen).
ASiG: Wichtige Bedeutung als Gesetz für Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen Ihrer Angestellten zu sorgen. Qualifiziertes Fachpersonal ist dabei nicht nur eine Empfehlung, sondern eine zwingende Voraussetzung. Das ASiG Gesetz regelt hierfür detailliert die Bestellungen, Anforderungen und Aufgaben von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften.
Erst dann können Sie in Ihrem Unternehmen die optimale Arbeitsumgebung sicherstellen. Haben Sie noch Fragen oder suchen Sie nach einem qualifizierten Betriebsarzt? provestiga ist Ihr zentraler Ansprechpartner zum Thema Arbeitssicherheit.