Betriebsärztliche Untersuchung:
Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz
Die Gesundheit aller Mitarbeiter sollte immer die höchste Priorität in jedem Unternehmen haben. Denn gesunde und zufriedene Arbeitnehmer sind auch in der Lage, am meisten Leistung zu erbringen. Von einer vorausschauenden Vorsorge profitieren also beide Seiten, zumal einige Berufe naturgemäß mit höheren Risiken einhergehen. Eine betriebsärztliche Untersuchung kann genau solche Risiken frühzeitig entdecken und fachgerechte Gegenmaßnahmen einleiten.
Mit einer ausführlichen Eignungsuntersuchung klären Sie zunächst, ob ein Kandidat überhaupt gesundheitlich in der Lage ist, der Tätigkeit nachzugehen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen stellen Sie anschließend sicher, dass das dauerhaft so bleibt.
Darum ist die betriebsärztliche Untersuchung sinnvoll
Manche Berufe setzen eine gewisse körperliche Gesundheit voraus, um die anfallenden Tätigkeiten problemlos durchführen zu können. Das dient nicht nur dem Schutz des Bewerbers selbst, sondern auch den künftigen Kollegen und Kunden. Deswegen ist eine Eignungsuntersuchung in vielen Branchen unabdingbar.
- Die betriebsärztliche Untersuchung zur Einstellung beantwortet einige wichtige Fragen:
- Ist der Kandidat körperlich in der Lage, die Tätigkeiten laut Arbeitsvertrag durchzuführen?
- Gefährdet er dabei nicht die eigene Gesundheit oder die der Anderen (Ansteckungsgefahr)?
- Besteht ein Risiko der Arbeitsunfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate?
Diese Fragen helfen dem Arzt und dem Arbeitgeber zu beantworten, ob der Kandidat für die Tätigkeit infrage kommt oder nicht. Gibt es keine gesundheitlichen Bedenken, dann steht einer Anstellung nichts mehr im Weg. Denken Sie immer daran, dass Sie damit dem Kandidaten ebenfalls einen Gefallen tun.
Die betriebsärztliche Untersuchung: Pflicht, oder nicht?
In einigen Fällen ist die Eignungsuntersuchung Pflicht, Sie als Arbeitgeber müssen jeden Kandidaten dann vorab auf eine Eignung untersuchen lassen. Das trifft beispielsweise auf alle Jugendlichen unter 18 Jahren zu, bei denen eine besondere Fürsorgepflicht besteht. Ebenso gilt eine Pflicht, wenn die zukünftige Tätigkeit den Umgang mit Gefahrstoffen erfordert oder Strahlenbelastungen hinzukommen.
Eine betriebsärztliche Untersuchung zur Eignung ist bei Personen mit besonderer Verantwortung für andere ebenfalls verpflichtend. Das gilt unter anderem für alle Arten der Personenbeförderung, ob als Lokführer, Busfahrer oder Pilot. Zuletzt müssen sogar alle angehenden Beamten eine Eignungsuntersuchung absolvieren, bevor sie ihren staatlichen Pflichten nachgehen können. Für andere Bereiche ist die Untersuchung nicht verpflichtend.
Arbeitgeber können sie dennoch durchführen lassen, sofern der Bewerber seine Einwilligung erteilt. Er kann das natürlich ablehnen, im Normalfall sinken dann aber die Chancen auf eine Einstellung. Für gewöhnlich haben Sie als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, sich von der Gesundheit eines zukünftigen Mitarbeiters zu vergewissern – wir von Provestiga helfen Ihnen dabei.
Betriebsärztliche Untersuchung: Ablauf und Merkmale
Sollte eine Pflicht bestehen oder ein Bewerber seine Einwilligung erteilen, folgt im Anschluss die Untersuchung selbst. Diese umfasst einige zulässige Tests, andere sind hingegen nur in berechtigten Ausnahmefällen erlaubt. Wir erklären Ihnen, wie ein typischer Ablauf aussieht.
Folgende Tests sind in der Regel erlaubt
Bei der Untersuchung soll ein erfahrener Betriebsarzt vorrangig feststellen, ob der Bewerber für die Tätigkeiten geeignet ist oder ob gesundheitliche Gründe dagegensprechen. Es kann sich um bereits bestehende Erkrankungen handeln, oder solche, die sich für gewöhnlich innerhalb der nächsten sechs Monate bemerkbar machen könnten.
Der Ablauf umfasst einige typische Tests:
- Eine ausgiebige Untersuchung von Herz, Lunge und Leber
- Eine kurze Messung von Blutdruck und Ruhepuls
- Einen Sehtest und bei Bedarf einen Hörtest
- Anschließende Laboruntersuchungen von Blut und Urin
Diese Tests geben dem Arzt einen umfassenden Einblick in die Gesundheitslage eines Bewerbers. Die zusätzlichen Blut- und Urintests helfen dabei, Entzündungen sowie Zucker- oder Leberkrankheiten zu erkennen. Drogen- und HIV-Tests sind hingegen nur in begründeten Fällen zulässig, auf die wir im folgenden Abschnitt etwas genauer eingehen.
Manche Tests sind nur in berechtigten Fällen zulässig
Eine betriebsärztliche Untersuchung ist aber keine Einladung dazu, jeden Kandidaten sprichwörtlich auf Herz und Nieren zu prüfen. Ebenso dürfen Arbeitgeber und Arzt nur solche Faktoren in Betracht ziehen, die sich auf die tatsächliche Ausübung der Arbeit auswirken könnten. Eine Erkrankung, die keine Einschränkungen bei der Arbeit bedeutet, darf keine Rolle spielen.
Oft möchten Arbeitgeber sich mit Drogen- und HIV-Tests absichern, doch diese sind nur in Ausnahmefällen zulässig:
- Drogen- und Alkoholtests gehen nur dann, wenn sie im Kontext der Arbeit zu begründen sind.
- HIV-Tests sind nur zulässig, wenn es ein berufsbedingtes erhöhtes Übertragungsrisiko gibt.
Zudem sind alle Fragen und Tests unzulässig, die auf genetische Faktoren zur Risikobeurteilung abzielen. Das umfasst zum einen genetische Untersuchungen, zum anderen aber auch Fragen über Vorerkrankungen der Eltern. Solche Fragen darf der Bewerber im Übrigen sogar falsch beantworten, um seine Chancen auf eine Einstellung nicht vorab zu schmälern.
Erstuntersuchung und Vorsorge: Was ist der Unterschied?
Oft werden beide Begriffe zusammengeworfen, es besteht jedoch ein klarer Unterschied. Die betriebsärztliche Untersuchung bezeichnet in den meisten Fällen die Erstuntersuchung eines Bewerbers, um ihn vorab auf eine gesundheitliche Eignung zu prüfen. Das soll von vornherein ausschließen, dass es noch vor Aufnahme einer Tätigkeit bestehende Risikofaktoren gibt. Das hilft vor allem auch dem Kandidaten, Kollegen und Mitarbeitern, Gefahren durch eine Erkrankung zu minimieren.
Die betriebliche Vorsorgeuntersuchung wird hingegen in periodischen Abständen nach der Arbeitsaufnahme durchgeführt. Viele Berufe gehen mit einer hohen körperlichen Belastung einher und fördern bestimmte Berufserkrankungen. Eine vorausschauende Vorsorge kann Ihrem Betrieb also helfen, Mitarbeiter langfristig gesund zu halten und somit teure Ausfallzeiten zu minimieren. Wir von Provestiga begleiten Sie gern dabei
Bei allen Erst- und Vorsorgeuntersuchungen gilt die Schweigepflicht
Der Arbeitgeber erfährt nichts von den konkreten Ergebnissen einer Untersuchung, es gilt nämlich die ärztliche Schweigepflicht. Bei einer Eignungsuntersuchung erhält er jedoch im Anschluss mitgeteilt, ob der Kandidat für die Arbeit tauglich, bedingt tauglich oder nicht tauglich ist. Das reicht in der Regel aus, eine informierte Entscheidung treffen zu können, um die Sicherheit des Bewerbers und aller Beteiligten zu gewährleisten.
Kandidaten und Mitarbeiter müssen daher nicht die Weitergabe von vertraulichen Ergebnissen und Daten befürchten. Das deutsche Recht ist hier sehr eindeutig und schützt die Privatsphäre aller Betroffenen, der Arbeitgeber profitiert dennoch von aussagekräftigen Indikatoren zur generellen Eignung.
Betriebsärztliche Untersuchung durch Dr. med. Bernd Westmann
Eine betriebsärztliche Untersuchung zur Eignung eines künftigen Mitarbeiters erfordert aber auch einen erfahrenen Betriebsarzt, der mit allen Gefahren und Risiken eines jeden Berufs bestens vertraut ist. Dr. med Bernd Westmann von Provestiga kann alle Ihre Sorgen und Fragen vorab klären, damit es bei der Eignungsuntersuchung keine Missverständnisse gibt.
Gern beraten wir Sie zu allen weiteren Themen der Betriebsmedizin in Ihrem Unternehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich Ihre persönliche Erstberatung.