Kontaktieren Sie uns 0441 983339 - 11

Beitragsbild zum Beitrag 'Betriebsarzt: Diese Kosten für Arbeitgeber fallen an'

Betriebsarzt: Diese Kosten für Arbeitgeber fallen an

Jedes Unternehmen muss bereits ab dem ersten Angestellten einen Betriebsarzt bestellen, so schreibt es das Gesetz vor. Dieser übernimmt wichtige Aufgaben der Arbeitsmedizin, um sichere Umgebungen und eine vorausschauende Vorsorge für alle Mitarbeiter zu leisten. Wenn ein Betriebsarzt ins Haus kommt, entstehen natürlich auch Kosten für den Arbeitgeber.

Provestiga klärt in diesem Beitrag alle wichtigen Fragen, damit Sie keine unerwartete Überraschung erleben. Benötigen Sie im Anschluss dennoch weitere Beratung, dann können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Wie hoch sind die Kosten für einen Betriebsarzt?

Die Berechnung der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab, die zum Teil wiederum durch das Gesetz vorgegeben werden. Maßgeblich ist hierfür die DGUV Vorschrift 2, die sowohl Betriebsärzte als auch Sicherheitsfachkräfte (SiFa) umfasst.

Die folgenden Faktoren bestimmen dabei die Betriebsarzt-Kosten für Arbeitgeber:

  • Mitarbeiteranzahl: Die Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) ist entscheidend für den Betreuungsumfang und als späterer Multiplikator für die Kosten.
  • Betreuungsumfang: Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung, anlassbezogene Betreuung (oder alternative Betreuungsmodelle bei weniger als 50 Mitarbeitern).
  • Gefahrengruppe: Alle Berufe sind mit einem WZ-Schlüssel in drei Gruppen (I-III) kategorisiert. Gefährlichere Berufe benötigen eine intensivere Betreuung.
  • Stundensatz: Der Stundensatz von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften kann zwischen Regionen, Unternehmensgrößen und Branchen variieren.

Für Arbeitgeber sind die Kosten für einen Betriebsarzt deswegen immer ein wenig unterschiedlich. Es bedarf einer kleineren Berechnung, die meistens gar nicht mal so kompliziert ist. Wir erklären im nächsten Abschnitt, wie Sie sich herantasten können.

So können Sie die Kosten für den Betriebsarzt berechnen

Wenn Sie Ihren Betreuungsumfang, die Gefahrenklasse und den Stundensatz heranziehen, können Sie bereits vorab eine gute Einschätzung oder Berechnung durchführen. Da alle Betriebe als Regelbetreuung eine Grundbetreuung leisten müssen, sollten Sie bei Ihrer Rechnung immer diese als Minimum definieren.

Die Formel zur Berechnung der jährlichen Kosten lautet dabei wie folgt:

Mitarbeiteranzahl x Gefahrenfaktor x betriebsärztlicher Anteil x Stundensatz

Der betriebsärztliche Anteil ist in der zuvor genannten DGUV Vorschrift 2 definiert. Er muss einen Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung ausmachen und darf nicht geringer als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen sein. Deswegen steigt er bei Berufen der Gefahrengruppe III von 20 % (0,1 Stunden) auf 40 % (0,2 Stunden).

Hier sind zwei Beispiele für die möglichen Kosten einer Grundbetreuung:

Berufstyp

Büroarbeit (Gruppe III)

Bergbau (Gruppe I)

Mitarbeiteranzahl

20

30

Gefahrenfaktor

0,5

2,5

Betriebsärztlicher Anteil

40 %

20 %

Betriebsarzt-Stundensatz

120 Euro

160 Euro

Jährliche Kosten

480 Euro

2.400 Euro

Bei einer monatlichen Zahlung wären das also Betriebsarzt-Kosten für den Arbeitgeber in Höhe von 40 Euro bei Büroarbeit und 200 Euro im Bergbau. Hinzu können weitere Kosten für die betriebsspezifische oder anlassbezogene Betreuung anfallen. Diese sind jedoch mit Hinblick auf die zusätzlichen Faktoren vorab nur schwer einzuschätzen.

Deswegen ist eine seriöse Beratung durch einen erfahrenen Betriebsarzt so wichtig. Dann erhalten Sie transparente und nachvollziehbare Kalkulationen, die keine Fragen offen lassen.

Wer muss überhaupt einen Betriebsarzt stellen?

Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss einen Betriebsarzt bestellen und die notwendige Art der Betreuung gewährleisten. Diese Pflicht gilt bereits ab dem ersten Angestellten ohne Ausnahmen. Um kleine Betriebe mit den Kosten der Arbeitsmedizin nicht zu stark zu belasten, können diese auf eine alternative Betreuung durch ein Kompetenzzentrum zurückgreifen.

Davon können Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern profitieren. Zudem können Unternehmer eine Ausbildung und entsprechende Qualifikation absolvieren, um Eigenverantwortung zu übernehmen. Sie sind in diesem Fall dann selbst dazu verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb effektiv und bedarfsorientiert zu organisieren.

Kosten für den Betriebsarzt: Arbeitgeber in der Pflicht

Arbeitsmedizin kann auf den ersten Blick zwar Kosten verursachen, doch es ist viel besser, diesen Bereich als sinnvolle Investition anzusehen. Denn gesunde Mitarbeiter in sicheren Arbeitsumgebungen fallen seltener aus und können ihr Leistungspotenzial voll abrufen. Zudem bleiben Arbeitnehmer Ihrem Betrieb dann umso länger erhalten.

Haben Sie als Arbeitgeber noch Fragen zu den Kosten für den Betriebsarzt oder suchen Sie nach einem zuverlässigen Partner? Wir von Provestiga helfen Ihnen gerne – nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Zurück

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Wir (provestiga GmbH) nutzen Cookies, um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Bitte willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein, wie in unserem Cookie Hinweis beschrieben, indem Sie auf „Alle zulassen und fortsetzen“ klicken, um die bestmögliche Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu haben.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close