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Betriebsarzt: Welche Untersuchungen sind Pflicht?

Betriebsärztliche Untersuchungen gehören in Deutschland zu fast jedem Berufsbild mit dazu. Oft sind diese freiwillig, in seltenen Fällen können sie aber sogar verpflichtend sein. Deswegen möchten wir in diesem Artikel die grundsätzliche Frage klären, welche Untersuchungen beim Betriebsarzt Pflicht und welche für Sie als Arbeitnehmer (oder Arbeitgeber) optional sind.

Sollten Sie im Anschluss noch offene Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt zu Provestiga aufnehmen. Wir beraten Sie gerne zu allen Themen der Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement.

Ist ein Besuch beim Betriebsarzt grundsätzlich Pflicht?

Unterschiedliche Berufe und Tätigkeiten haben abweichende Risikoprofile, wenn es um mögliche Erkrankungen oder Gefahren am Arbeitsplatz geht. Danach bestimmt sich jedoch die Frage, welche Untersuchungen beim Betriebsarzt verpflichtend sind.

Dabei gibt es im Wesentlichen die folgenden Unterscheidungen.

Einstellungs- oder Eignungsuntersuchung

In manchen (risikoreichen) Berufen verlangen Arbeitgeber noch vor Arbeitsbeginn eine Eignungsuntersuchung. Sie ist zwar nicht Pflicht, aber ohne einen entsprechenden Nachweis erfolgt meistens keine Anstellung. So müssen angehende Elektroniker/-innen oftmals ihre Farbwahrnehmung prüfen lassen, während angehende Dachdecker/-innen vorab einen guten Gleichgewichtssinn nachweisen müssen.

Untersuchungen als Pflichtvorsorge

Betriebsärzte kommen in regelmäßigen Abständen ins Unternehmen, um aktive Vorsorge leisten zu können. Einige Berufe sind mit höheren Gefahren verbunden, die eine Pflichtvorsorge erfordern. So kann beispielsweise bei hohem Lärm oder hoher Feuchtigkeit eine Untersuchung durch den Werksarzt verpflichtend sein. Mehr dazu können Sie im nächsten Abschnitt zu den G-Untersuchungen nachlesen.

Untersuchungen als Angebotsvorsorge

Anders als bei der Pflichtvorsorge sind Untersuchungen in der Angebotsvorsorge für den Arbeitnehmer optional. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, solche Untersuchungen anzubieten. Bei Bildschirmtätigkeiten findet man ein Beispiel dafür, welche Untersuchungen ein Betriebsarzt häufig durchführt. Hier gehören umfassende Sehtests zum Alltag, weil langes Arbeiten am Bildschirm die Sehkraft schwächen kann.

Untersuchungen als Wunschvorsorge

Eine Wunschvorsorge müssen Unternehmen hingegen nicht pauschal anbieten, sondern nur auf die Möglichkeiten hinweisen. Arbeitsmedizinische Untersuchungen erfolgen dann lediglich auf Wunsch eines Mitarbeiters – eine Pflicht gibt es demnach nicht. Das kann beispielsweise bei Berufen der Fall sein, die niedriger Lärmbelastung ausgesetzt sind und deswegen nicht unter die Kategorisierung einer G-Untersuchung fallen.

Die G-Untersuchungen: Verpflichtend für bestimmte Berufe

Wann ein Betriebsarzt ins Haus kommt und welche Untersuchungen er leistet, hängt also vor allem von der Art der notwendigen Vorsorge ab. Für Berufe mit hoher Gesundheitsgefahr gilt in der Regel eine Pflichtvorsorge nach den gültigen G-Untersuchungen.

Hier sind einige der gängigsten Beispiele.

G20-Untersuchung für Lärm & Gehörvorsorge

Berufe mit hoher Lärmbelastung können zur Schädigung des Hörvermögens führen. Deswegen sind ab einem bestimmten Lärmpegel betriebsärztliche G20-Untersuchungen verpflichtend (Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C)). Der Betriebsarzt testet dann mithilfe eines Siebtests die Hörfähigkeit eines Mitarbeiters. Bei Auffälligkeiten können weitere Ergänzungsuntersuchungen folgen.

Typische Berufsfelder: Handwerksberufe, Straßen- und Tiefbau, Musik- und Eventbereich.

G24-Untersuchung bei Feuchtarbeit

Feuchte Arbeitsumgebungen können mit einer erhöhten Gesundheitsgefährdung einhergehen und allen voran die Haut negativ belasten. Wenn Mitarbeiter regelmäßig länger als 4 Stunden am Tag Feuchtarbeit leisten müssen oder anderen Gefahrstoffen ausgesetzt sind, kann es eine Pflicht zur Untersuchung durch den Werksarzt geben. Die genauen Kriterien hierfür können Sie auf unserer Seite zur G24-Untersuchung nachlesen.

Typische Berufsfelder: Arbeit in Malereien, Bäckereien, Küchen und Friseurstudios.

G25-Untersuchung für Fahr- & Steuertätigkeiten

Zu den weiteren gängigen Bereichen gehört die G25-Untersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten. Sie ist als Eignungsuntersuchung zwar nicht direkt verpflichtend, doch ohne eine Überprüfung erfolgt meistens keine Anstellung. Das macht sie also quasi zur Pflicht. Welche Untersuchungen leistet dabei der Betriebsarzt? Blutdruck, Hörvermögen und Sehstärke müssen zur gefahrenfreien Ausübung akzeptabel sein.

Typische Berufsfelder: Bedienung von Gabelstaplern, Baufahrzeugen, Kränen und Bussen.

G42-Untersuchung für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Bei akuter Infektionsgefahr kann ebenfalls eine Pflichtvorsorge vorliegen. Betriebsärztliche Untersuchungen werden dann zur Pflicht, um die Gesundheit von Mitarbeitern zu stärken und eine mögliche Ausbreitung zu minimieren. Zu den üblichen G42-Untersuchungen gehören Blutdruckmessungen, EKGs sowie Labortests zu Blut, Urin und Stuhlgang. Alle weiteren Details lassen sich auf dieser Seite nachlesen.

Typische Berufsfelder: Gesundheit, Pflege und Betreuung, Tiermedizin und Forstwirtschaft.

Wie läuft eine arbeitsmedizinische Untersuchung ab?

Der Betriebsarzt muss je nach Risikoprofil entscheiden, welche Untersuchungen er durchführt. Hierbei kann es signifikante Unterschiede zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge sowie dem Tätigkeitsfeld von Mitarbeitern geben.

Prinzipiell folgen alle Untersuchungen aber dem gleichen Ablauf:

  1. Anamnese und Beratung des Mitarbeiters zur präventiven Maßnahme
  2. Durchführung notwendiger Untersuchungen gem. Risikoprofil
  3. Abschlussgespräch mit Hinweis auf mögliche Nachuntersuchungen

Sollten Nachuntersuchungen notwendig sein, leitet der Betriebsarzt die notwendigen Schritte hierfür ein. Betroffenen Mitarbeitern steht er aber natürlich weiterhin als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Betriebliche Untersuchung: Rechte für Arbeitnehmer

Im Falle einer Pflichtvorsorge können Arbeitnehmer eine arbeitsmedizinische Untersuchung nicht ablehnen. Sonst dürfen sie den Beruf nicht weiter ausführen, weil sonst eine erhöhte Gefahr für sie selbst und ihre Kollegen entstehen kann. Bei Angebots- oder Wunschvorsorge können sie die angebotenen Untersuchungen hingegen ablehnen.

Wichtig ist aber zu wissen, dass sämtliche Untersuchungen und daraus folgende Ergebnisse der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Arbeitgeber erhalten lediglich eine Bestätigung sowie einen Eignungsnachweis. Konkrete Befunde und Diagnosen bleiben also immer zwischen Betriebsarzt und Patient, ohne Ausnahme!

Untersuchung beim Werksarzt: Darauf müssen Arbeitnehmer und -geber achten

In Deutschland sind Unternehmen mit Angestellten dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zur Gesundheitsvorsorge zu bestellen. Wie oft ein Betriebsarzt ins Haus kommt und welche Untersuchungen er anbietet, hängt jedoch im Wesentlichen vom Risikoprofil eines Berufs bzw. einer Tätigkeit ab. Bei hohem Gesundheitsrisiko besteht eine Pflichtvorsorge.

Dann müssen Arbeitgeber betriebsärztliche Untersuchungen anbieten und Arbeitnehmer müssen diese wahrnehmen. Die Ergebnisse bleiben jedoch immer vertraulich.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

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