Titelbild zum Blogbeitrag 'Rechte des Arbeitnehmers: Was darf ein Betriebsarzt?'

Rechte des Arbeitnehmers:
Was darf ein Betriebsarzt?

Noch immer verbinden viele Menschen den Besuch des Betriebsarztes als unangenehmes Hindernis, das es im Laufe der Karriere zu überwinden gilt. Das liegt aber vor allem an der falschen Wahrnehmung und fehlendem Wissen. Ein Betriebsarzt hat zwar Rechte und Pflichten, doch als Arbeitnehmer haben Sie diese auch. Deswegen sollte sich niemand vor Untersuchungen fürchten, sondern diese als sinnvolle Gesundheitschecks betrachten.

Provestiga erklärt Ihnen in diesem Artikel, von welchen Vorteilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer vorausschauenden Betriebsmedizin profitieren können. Dank sicherer Rechtslage werden die Interessen aller Seiten gewahrt.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

Die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter ist ein wertvolles Gut, das es unbedingt zu schützen gilt. Doch viele Berufe gehen mit höheren Risiken einer berufsbedingten Erkrankung einher, ob in einer Werkshalle oder in einem Büro.

Genau solche Risiken soll ein Betriebsarzt minimieren – das sind die typischen Aufgaben:

  • Hilfe bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
  • Frühzeitige Risikoberatung und -minimierung
  • Vorsorge durch vorausschauende Betriebsmedizin
  • Durchführung betriebsärztlicher Untersuchungen
  • Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen

Am Ende geht es also insbesondere darum, sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens bestmöglich vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Das soll Erkrankungen und Ausfallzeiten reduzieren, wovon alle Seiten profitieren.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer beim Betriebsarzt:
Was darf untersucht werden?

Ob es eine Pflicht zur Untersuchung gibt und was genau untersucht wird, ergibt sich aus den Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Hierbei gilt es zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge zu unterscheiden, die je nach Beruf andere Tests vorschreiben kann.

In vielen Berufen ist eine betriebsärztliche Untersuchung noch vor einer Berufsaufnahme gewissermaßen verpflichtend. Denn ohne eine erfolgreiche Bescheinigung, dass man die Arbeit gefahrenfrei ausführen kann, erfolgt meistens gar nicht erst eine Anstellung. Am Ende hilft das aber sogar dem betroffenen Kandidaten, seine Gesundheit nicht aufs Spiel zu setzen.

Konkrete Untersuchungsergebnisse bleiben jedoch immer zwischen Arzt und Patient. Einem Betriebsarzt muss also niemand Depressionen verschweigen, weil er ohnehin die ärztliche Schweigepflicht einhalten muss. Sie als Arbeitnehmer haben also die Gewissheit, einen vertraulichen Ansprechpartner bei berufsbedingten Gesundheitsproblemen zu haben.

Wann muss man zum Betriebsarzt?
Diese Vorschriften gibt es für Arbeitnehmer

In Berufen mit hohem Gesundheitsrisiko bzw. einer besonderen Gefährdung besteht für gewöhnlich eine Pflichtvorsorge, die eine regelmäßige Untersuchung vorschreibt. In einem solchen Fall muss ein Arbeitnehmer zum Betriebsarzt, damit er nachweislich in der Lage ist, seine Arbeit gefahrenfrei auszuführen. Sonst darf er den Beruf gar nicht mehr ausüben.

Anders sieht das bei der Angebots- und Wunschvorsorge aus. Erstere muss der Arbeitgeber zwar anbieten, Sie als Arbeitnehmer müssen dieses Angebot aber nicht wahrnehmen. Die Wunschvorsorge wird hingegen nur auf berechtigten Wunsch eines Mitarbeiters angeboten. Damit hat ein Arbeitnehmer sogar bestimmte Rechte, um einen Betriebsarzt anzufordern.

Kündigung nach Betriebsarzt:
Was darf der Arbeitgeber?

Sollte ein Betriebsarzt tatsächlich Gründe finden, die eine Weiterbeschäftigung im Beruf nicht mehr erlauben. Dann müssen Arbeitgeber, Betriebsarzt und der betroffene Mitarbeiter zunächst nach einer Alternative suchen. Welche Maßnahmen erlauben eine Fortführung des Berufs, oder gibt es andere Tätigkeiten bzw. Stellen im Unternehmen?

Es ist nicht im Sinne des Arbeitgebers oder des Betriebsarztes, nach Hinderungsgründen zu suchen. Vielmehr geht es darum, im Sinne des betroffenen Mitarbeiters eine risikofreie Weiterbeschäftigung zu erlauben. Das gilt vor allem in Zeiten von Fachkräftemangel – eine Kündigung ist deswegen ausgesprochen selten und nur als letzte Option möglich.

Der Betriebsarzt und Rechte der Arbeitnehmer:
nicht immer auf den ersten Blick klar

Das deutsche Arbeitsrecht ist unglaublich kompliziert und selbst Experten kennen nicht alle Vorschriften aus dem Kopf. Wer sich jedoch als Arbeitnehmer über seine Rechte beim Betriebsarzt ein wenig informiert, stellt schnell fest, dass es keinen Grund zur Sorge gibt. Es gibt nämlich eine strikte Schweigepflicht, um alle Mitarbeiter zu schützen.

Haben Sie noch weitere Fragen zum spannenden Thema der Betriebsmedizin? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf – Provestiga berät Sie gerne.

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