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Beitragsbild zu 'Wann muss ich zum Betriebsarzt? Fragen und Antworten'

Wann muss ich zum Betriebsarzt?

Regelmäßige Besuche des Betriebsarztes gehören zum Alltag in vielen Branchen und Berufen. Die Bundesregierung schreibt nämlich vor, dass jeder Betrieb ab dem ersten Angestellten eine adäquate Gesundheitsvorsorge leisten muss. Das soll nicht nur berufsbedingten Erkrankungen vorbeugen, sondern kann auch zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Doch wann muss ich als Arbeitnehmer eigentlich zum Betriebsarzt?

Welche Rolle spielt ein Betriebsarzt im Unternehmen?

Arbeitnehmer in Deutschland werden aufgrund des demografischen Wandels im Schnitt immer älter. Mit zunehmendem Alter steigen aber auch die Risiken auf eine Erkrankung. Deswegen spielt der Betriebsarzt eine tragende Rolle bei der Prävention am Arbeitsplatz.

Dabei übernimmt er gleich mehrere wichtige Aufgaben:

  • Dient als zentraler Ansprechpartner für Mitarbeitergesundheit
  • Stellt risikoarme Arbeitsumgebungen im Betrieb sicher
  • Führt notwendige und präventive Untersuchungen durch
  • Steht mit Berufsgenossenschaften und Behörden in Kontakt
  • Kann zu freiwilliger Gesundheitsförderung beraten

Ein sinnvolles Maßnahmenpaket an gesetzlichen und freiwilligen Leistungen kann zur langfristigen Gesundheit von Angestellten beitragen. Das reduziert Fehlzeiten, steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und macht einen Betrieb wettbewerbsfähiger.

Dennoch fragen sich viele Menschen: Wann muss ich als Arbeitnehmer eigentlich zum Betriebsarzt und in welchen Fällen ist das Angebot freiwillig? Auf diese Frage gehen wir im nächsten Abschnitt etwas genauer ein.

In diesen Fällen ist der Besuch beim Betriebsarzt Pflicht

Ob es eine grundsätzliche Pflicht gibt, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung ab. Bei Berufen mit höheren Gesundheitsgefahren schreibt das Gesetz regelmäßige Untersuchungen vor – man spricht von einer Pflichtvorsorge. Sonst kann es noch eine freiwillige Angebots- oder Wunschvorsorge geben, die ein Arbeitnehmer nicht wahrnehmen muss.

Wann man zum Betriebsarzt muss, hängt also vom Risikoprofil ab. Dann sind Untersuchungen nach den sogenannten G-Untersuchungen unabdingbar, um Risiken und Erkrankungen zu minimieren. Die folgenden Beispiele können Ihnen dazu einen guten Überblick geben.

Arbeit in staubigen Umgebungen (G1.1 - 1.4)

Mineralische Stäube oder eine hohe allgemeine Staubbelastung können im schlimmsten Fall die Lunge, Atemwege, Augen und Haut belasten. Davon sind etwa Tätigkeiten im Bergbau oder Steinbruch betroffen sowie Abbruch- und Entsorgungsarbeiten. Ist die Belastung hoch genug, muss der Arbeitgeber womöglich eine Pflichtvorsorge leisten. Eine Untersuchung durch den Betriebsarzt ist somit verpflichtend.

Bei dauerhaft hoher Lärmexposition (G20)

Wann muss ich als Arbeitnehmer sonst noch zum Betriebsarzt? Ein weiteres typisches Beispiel sind Tätigkeiten mit hoher Lärmbelastung, ob in der Produktionshalle, auf dem Bau oder im Event- und Musikbereich. Wird der Grenzwert von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) überschritten, dann besteht eine Pflicht zur Untersuchung durch den Betriebsarzt. Ziel ist es, Risiken für Hörschaden zu minimieren.

In feuchten Arbeitsumgebungen (G24)

In einigen Berufen gehören feuchte Arbeitsumgebungen zur Tagesordnung, so zum Beispiel in Bäckereien, Küchen und Malereien. Wer dabei regelmäßig Feuchtarbeit von mindestens 4 Stunden am Tag leisten muss, fällt unter die Pflichtvorsorge. Gleiches kann beim Hantieren mit gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten oder beim Tragen von Naturgummilatexhandschuhe gelten. Daraus ergibt sich die Pflicht, den Betriebsarzt zu sehen.

Bei erhöhter Infektionsgefährdung (G42)

Medizinisches Personal, Pfleger und Betreuer gehören zu den typischen Berufsgruppen, die unter einer erhöhten Infektionsgefährdung arbeiten müssen. Schließlich betreuen und behandeln sie in der Regel kranke oder hilfsbedürftige Menschen. Daraus ergibt sich ein höheres Risiko, sich selbst anzustecken. Das ist also eine weitere gängige Situation, wann ich als Angestellter ebenfalls zum Betriebsarzt muss.

Betriebsarzt: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer

Bei manchen Berufen mit hohem Risikopotenzial sind regelmäßige Besuche beim Betriebsarzt also Pflicht. Ein Mitarbeiter hat zwar immer das Recht, die notwendige Untersuchung abzulehnen, aber dann ist eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich. Ihr Arbeitgeber hat darauf keinen Einfluss – es handelt sich um gesetzliche Richtlinien.

Doch bei der Untersuchung durch den Betriebsarzt haben Sie als Arbeitnehmer auch Rechte. So bleibt das konkrete Ergebnis nur zwischen Ihnen und Ihrem Arzt, so wie es die ärztliche Schweigepflicht vorsieht. Und selbst bei einer festgestellten Einschränkung steht die risikofreie Weiterbeschäftigung immer im Vordergrund aller Betroffenen.

Fragen und Antworten zur Betriebsarzt-Pflicht

FAQ - wann muss ich zum betriebsarzt

Welche Informationen erhält der Arbeitgeber?

Ein Betriebsarzt muss die ärztliche Schweigepflicht beachten und darf Untersuchungsergebnisse nicht weitergeben. Stattdessen erhalten Arbeitgeber lediglich eine Vorsorgebescheinigung und eine Bestätigung, ob eine Eignung vorliegt oder nicht.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2024 von Dr. med. Bernd Westmann.

Wer muss die Kosten übernehmen?

Wann ich zum Betriebsarzt muss und wer die Kosten dafür trägt, sind zwei der gängigsten Fragen. Normalerweise übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten. Im Zweifel kann eine Übernahmeerklärung für zusätzliche Klarheit sorgen.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2024 von Dr. med. Bernd Westmann.

Kann der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Generelle Beschäftigungsverbote sind ausgesprochen unüblich und betreffen meistens Frauen in Schwangerschaft oder bei Infektionskrankheiten, die auskuriert werden müssen. Weitere Details dazu können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2024 von Dr. med. Bernd Westmann.

Fazit – Wann muss ich zum Betriebsarzt?

Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, wann ich als Angestellter zum Betriebsarzt muss. So sind vor allem Berufe mit einem höheren gesundheitlichen Risiko von einer Pflicht betroffen. Eine hohe Staubbelastung, starker Lärm oder feuchte Arbeitsumgebungen sind klassische Beispiele, die zu einer Pflichtvorsorge führen können.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Betriebsarzt-Pflicht oder dem betrieblichen Gesundheitsmanagement? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu provestiga auf!

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