In diesen Fällen ist der Besuch beim Betriebsarzt Pflicht
Ob es eine grundsätzliche Pflicht gibt, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung ab. Bei Berufen mit höheren Gesundheitsgefahren schreibt das Gesetz regelmäßige Untersuchungen vor – man spricht von einer Pflichtvorsorge. Sonst kann es noch eine freiwillige Angebots- oder Wunschvorsorge geben, die ein Arbeitnehmer nicht wahrnehmen muss.
Wann man zum Betriebsarzt muss, hängt also vom Risikoprofil ab. Dann sind Untersuchungen nach den sogenannten G-Untersuchungen unabdingbar, um Risiken und Erkrankungen zu minimieren. Die folgenden Beispiele können Ihnen dazu einen guten Überblick geben.
Arbeit in staubigen Umgebungen (G1.1 - 1.4)
Mineralische Stäube oder eine hohe allgemeine Staubbelastung können im schlimmsten Fall die Lunge, Atemwege, Augen und Haut belasten. Davon sind etwa Tätigkeiten im Bergbau oder Steinbruch betroffen sowie Abbruch- und Entsorgungsarbeiten. Ist die Belastung hoch genug, muss der Arbeitgeber womöglich eine Pflichtvorsorge leisten. Eine Untersuchung durch den Betriebsarzt ist somit verpflichtend.
Bei dauerhaft hoher Lärmexposition (G20)
Wann muss ich als Arbeitnehmer sonst noch zum Betriebsarzt? Ein weiteres typisches Beispiel sind Tätigkeiten mit hoher Lärmbelastung, ob in der Produktionshalle, auf dem Bau oder im Event- und Musikbereich. Wird der Grenzwert von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) überschritten, dann besteht eine Pflicht zur Untersuchung durch den Betriebsarzt. Ziel ist es, Risiken für Hörschaden zu minimieren.
In feuchten Arbeitsumgebungen (G24)
In einigen Berufen gehören feuchte Arbeitsumgebungen zur Tagesordnung, so zum Beispiel in Bäckereien, Küchen und Malereien. Wer dabei regelmäßig Feuchtarbeit von mindestens 4 Stunden am Tag leisten muss, fällt unter die Pflichtvorsorge. Gleiches kann beim Hantieren mit gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten oder beim Tragen von Naturgummilatexhandschuhe gelten. Daraus ergibt sich die Pflicht, den Betriebsarzt zu sehen.
Bei erhöhter Infektionsgefährdung (G42)
Medizinisches Personal, Pfleger und Betreuer gehören zu den typischen Berufsgruppen, die unter einer erhöhten Infektionsgefährdung arbeiten müssen. Schließlich betreuen und behandeln sie in der Regel kranke oder hilfsbedürftige Menschen. Daraus ergibt sich ein höheres Risiko, sich selbst anzustecken. Das ist also eine weitere gängige Situation, wann ich als Angestellter ebenfalls zum Betriebsarzt muss.