Betriebsarzt im weißen Kittel am Schreibtisch

Wann muss man zum Betriebsarzt?

Alle Betriebe mit Angestellten sind unabhängig von ihrer Größe dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass auch jeder Arbeitnehmer das Angebot wahrnehmen muss. Der Industriebereich bzw. der konkrete Beruf entscheiden häufig darüber, ob und wann jemand überhaupt erst zum Betriebsarzt muss. Eine individuelle Betrachtung ist also am Ende fast immer notwendig.

Dieser Artikel klärt alle wichtigen Fragen auf einen Blick, um Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine schnelle Einsicht zu geben. Provestiga berät Sie natürlich gerne zu allen weiteren spannenden Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Der Betriebsarzt: Schnelle Infos auf einen Blick

Ein Betriebsarzt beschäftigt sich mit vielen Aufgaben im Unternehmen, um die Gesundheitsgefahren für alle Mitarbeiter effizient minimieren zu können. Deswegen gilt grundsätzlich für jedes Unternehmen die strikte Betriebsarzt-Pflicht.

Dieser übernimmt dann die folgenden Verantwortungen:

  • Beratung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Betrieb
  • Ansprechpartner für allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
  • Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung von Mitarbeitern
  • Beobachtung zur Einhaltung des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz
  • Förderung der Gesundheit durch ganzheitliches Management

Insbesondere mit Hinblick auf die zunehmende Alterung der Gesellschaft und den daraus resultierenden Fachkräftemangel müssen Betriebe die langfristige Gesundheit aller Angestellten sichern, fördern und erhalten.

Damit ist das, was ein Betriebsarzt im Alltag macht, ein bedeutender Baustein zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Eine gute Gesundheit steigert natürlich auch nachweislich die Zufriedenheit und die Produktivität.

In diesen Fällen ist ein Besuch beim Betriebsarzt Pflicht

Ein Betriebsarzt kommt in regelmäßigen Abständen in den Betrieb, um Sprechstunden und Untersuchungen anzubieten. Doch wann muss man als Arbeitnehmer zum Termin erscheinen bzw. wann besteht eine Pflicht? Maßgeblich ist hierfür vor allem, ob es sich um eine Pflichtvorsorge, eine Angebotsvorsorge oder eine Wunschvorsorge handelt.

Nur im ersten Fall ist, wie der Name bereits andeutet, eine Untersuchung Pflicht. Sie soll nämlich sicherstellen, dass alle betroffenen Angestellten ihrer Arbeit nachgehen können, ohne zur Gefahr für sich selbst oder andere zu werden. Nachfolgend sind einige Beispiele, wann es eine Pflichtvorsorge geben kann – es gibt aber noch viele andere.

Mineralischen Stäube (G1.1-1.4)

Einige Industrien und Berufe müssen zwangsläufig mit Gefahrstoffen umgehen, was jedoch ein beträchtliches Sicherheitsrisiko bedeuten kann. Mineralische Stäube können beispielsweise in Lunge und Atemwege gelangen und später die Gesundheit belasten. Deswegen gehören regelmäßige Untersuchungen durch den Betriebsarzt zur absoluten Pflicht.

Lärm & Gehörvorsorge (G20)

Ebenso häufig stehen Arbeitnehmer in vielen Produktionsstätten unter hoher Lärmbelastung. Ob in der Baubranche, im Straßen- oder Tiefbau oder im Musik- und Eventbereich, eine Vorsorge nach G20 ist dann ab einer bestimmten Lautstärke unabdingbar. Das soll sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeiter nicht unnötig ihre Hörfähigkeit gefährden.

Feuchtarbeit (G24)

Permanent hohe Feuchtigkeit kann auf Dauer die Haut, Lunge und Organe belasten. Deswegen gilt beispielsweise bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mindestens 4 Stunden pro Tag eine generelle Vorsorgepflicht. Weitere Schadstoffe können ebenfalls darüber entscheiden, ob und wann man grundsätzlich in diesem Fall zum Betriebsarzt muss.

Fahr- und Steuertätigkeiten (G25)

Eine weitere sehr weit verbreitete Pflichtuntersuchung ist die für Fahr- und Steuertätigkeiten nach G25. Mitarbeiter müssen nachweislich in der Lage sein, ohne Gefahren Maschinen, Stapler, Kräne oder Personentransportfahrzeuge zu führen. Genau das soll diese Untersuchung sicherstellen, sowohl im psychischen als auch im körperlichen Bereich.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf den Betriebsarzt?

Wann muss ein Arbeitnehmer sonst noch zum Betriebsarzt? Sofern keine Pflichtvorsorge besteht, muss man das Angebot nicht wahrnehmen. Negative Konsequenzen darf es daraus nicht geben. Folglich haben Angestellte bei einer Angebots- oder Wunschvorsorge die freie Wahl, ob Sie zum Betriebsarzt gehen oder nicht.

Wer jedoch Beschwerden oder berechtigte Gesundheitsbedenken hat, die aus der Arbeit hervorgehen, sollte unbedingt das Angebot wahrnehmen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von einer frühzeitigen Vorsorge. So lassen sich Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln, was wiederum zu niedrigeren Ausfallzeiten führt.

Untersuchung beim Betriebsarzt: Was darf der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, was die Bestellung, die Aufgaben oder die Untersuchungen durch einen Betriebsarzt angeht. Denn alle Anforderungen und Pflichten ergeben sich direkt aus dem Gesetz. Dort ist streng definiert, wer welche Untersuchungen absolvieren muss, um weiterhin berufsfähig bleiben zu können.

Sollte jedoch der Arbeitgeber eine Vermutung haben, dass ein Angestellter aufgrund einer Erkrankung zum Sicherheitsrisiko wird, dann kann er durchaus eine betriebsärztliche Untersuchung veranlassen. Wann man also zum Betriebsarzt muss, ist zum einen im Gesetz definiert, zum anderen gibt es aber auch bestimmte Anlässe wie diesen.

Glücklicherweise sind Arbeitnehmer durch die ärztliche Schweigepflicht bestens geschützt, sodass vertrauliche Untersuchungsergebnisse nur zwischen Arzt und Patient bleiben. Auf der Teilnahmebescheinigung steht lediglich etwas zur generellen Eignung ohne konkrete Befunde. Das schützt die Privatsphäre von betroffenen Arbeitnehmern.

Wann zum Betriebsarzt? Spannende Frage für Arbeitnehmer und -geber

Jeder Betrieb ab einem einzigen Mitarbeiter muss einen Betriebsarzt bestellen, der regelmäßig ins Haus kommt und Termine anbietet. Das soll dabei helfen, die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Doch wann muss man eigentlich als Arbeitnehmer zum Betriebsarzt? Hier kann vor allem die umfassende Regelung einer Pflichtvorsorge greifen.

Diese setzt bei gesundheitsgefährdenden Aufgabenbereichen eine regelmäßige Untersuchung voraus, um die Arbeit weiterhin ausführen zu dürfen. Angebots- und Wunschvorsorge sind hingegen optionale Angebote, die jeder Arbeitnehmer freiwillig wahrnehmen kann.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema betriebliche Gesundheitsvorsorge? Dann lassen Sie sich jetzt von uns beraten!

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