Im Rahmen einer umfassenden betriebsärztlichen Prüfung ist es wichtig, die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Wechselwirkung zwischen den Arbeitsanforderungen und der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu berücksichtigen. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird also sichergestellt, dass eventuelle Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte gesundheitliche Beschwerden frühzeitig erkannt oder im besten Fall verhütet werden.
Der verantwortliche Arzt stellt fest, ob durch die Ausübung der Arbeitstätigkeit die Gesundheit stärker gefährdet wird. Teilweise sind solche Probleme bereits bei einem Beratungsgespräch zu erkennen. Abhängig von den jeweiligen Bedingungen ist zwischen der Pflichtvorsorge, der Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge zu unterscheiden.
Inhalt und Details zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen
Zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gehört auf jeden Fall ein ärztliches Beratungsgespräch, das von einer Anamnese mit Arbeitsvorgeschichte begleitet wird. Eine Untersuchung sollte mit eingeschlossen sein. Sie wird individuell vom Betriebsarzt angeboten, wenn dieser der Meinung ist, dass die körperliche und klinische Untersuchung nötig ist.
Bei der Pflichtvorsorge handelt es sich um eine Untersuchung, die im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten mit einer gewissen Gefährdung durchzuführen ist. Die Initiative geht vom Arbeitgeber aus. Ohne die durchgeführte Pflichtvorsorge, der sich die Mitarbeiter nicht verweigern dürfen, kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht in dem gefährdenden Bereich einsetzen.
Wer führt die medizinische Untersuchung durch?
Nur Mediziner, die als Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin zugelassen sind, dürfen laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung mit den entsprechenden Untersuchungen beauftragt werden. Ansonsten muss der Arzt für die Beratungsgespräche und Untersuchungen einen Kollegen mit den entsprechenden fachlichen Qualifikationen hinzuziehen.
Für die Beauftragung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind die Arbeitgeber verantwortlich. So wird verhindert, dass Gefahren zu spät erkannt werden. Die vorbeugende ärztliche Untersuchung vermindert physische und psychische Probleme im Beruf. Deshalb müssen sich die Arbeitgeber darum kümmern, die Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge in die Wege zu leiten.
Wer sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen?
Die Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu kontrollieren. In einigen Berufsbereichen sind diese Untersuchungen verpflichtend. Das gilt beispielsweise für Pflegepersonal, das gegebenenfalls ein Impfangebot benötigt, und für Maschinenbediener, die einer hohen physischen Belastung ausgesetzt sind. Ohne den Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung darf man diese Tätigkeiten nicht ausüben. Es ist also empfehlenswert, die entsprechenden Beratungen und Untersuchungen rechtzeitig zu beauftragen.