Betriebsmedizin- Arbeitgeberpflicht und präventive Unternehmensstrategie zur Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen müssen Unternehmen anhand einer auf das Unternehmen zugeschnittenen Gefährdungsanalyse festschreiben, welche Belastungen und Gefährdungen im Unternehmen existieren und welche arbeitsmedizinischen Maßnahmen zum Schutz und Prävention einzuführen sind.
Im Zeichen des demografischen Wandels mit älter werdenden Belegschaften bei gleichzeitigem Fachkräftemangel, bekommt die dauerhafte Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit von Beschäftigten eine immer größere Bedeutung. Als Betriebsarzt können wir Ihnen betriebsärztliche Leistungen auf sehr hohem medizinischem Niveau und mit ebenso hoher Qualifikation anbieten.
Sie erhalten qualifizierte Lösungen zur Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes und erfahren als Kunde fachärztliche Kompetenz, Kontinuität und Service aus einer Hand.
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Betriebsmedizin zur gesundheitlichen Prävention am Arbeitsplatz
Nur ein gesunder und motivierter Arbeitnehmer kann konstant eine hohe Leistung erbringen.
Hierbei nimmt die Arbeits- und Betriebsmedizin im Betrieb eine Schlüsselrolle ein. Ähnlich wie bei den gängigen Sicherheitsverordnungen und Sicherheitseinrichtungen verhält es sich auch mit den medizinischen Belangen. Ziel der Betriebsmedizin ist die Aufrechterhaltung (und ggf. auch die Verbesserung) der Gesundheit von Mitarbeitern. Durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen ist das Erkranken von Mitarbeitern und der meist damit einhergehende Arbeitsausfall möglichst schon im Ansatz zu erkennen und diesem gilt es vorzubeugen. Die präventive Betriebsmedizin ein wichtiger Bestandteil, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Ein wichtiger Punkt bei der präventiven Vorsorge ist die möglichst ergonomische und mitarbeiterfreundliche Gestaltung des Arbeitsplatzes. Aber auch die Wiedereingliederung eines Mitarbeiters nach einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit ist ein Fall für die Medizin.
Der Betriebsarzt als kompetente Vertrauensperson
Nicht nur im Fall von gesundheitlichen Problemen oder Problemen mit dem eigentlichen Arbeitsplatz ist der Betriebsarzt im Unternehmen ein kompetenter Ansprechpartner. Auch bei vielen zwischenmenschlichen und betriebsbedingten psychischen Problemen ist ein Betriebsarzt genau der richtige Ansprechpartner.
Aufgrund seiner Schweigepflicht und seiner Sachkompetenz sowie Unparteilichkeit ist es dem Betriebsarzt möglich, viele innerbetriebliche Probleme und Spannungen schon im Vorfeld zu reduzieren oder ganz zu beseitigen. Mögliche, später auftretende Konflikte sind so von vorneherein vermeidbar.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Die Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist Unternehmensaufgabe. Hohe berufliche Anforderungen, stetige Verfügbarkeit und Termindruck können zu einem Ungleichgewicht zwischen beruflicher Anforderung und persönlichem Leistungsvermögen führen.
Unternehmen sind verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung durchzuführen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.