FAQ - G37
Wer übernimmt die Kosten bei einer G37 Untersuchung?
Diese wichtige Vorsorgeuntersuchung unterliegt der Angebotspflicht nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) § 5. Ein Arbeitgeber muss sie als Angebotsvorsorge leisten und die Kosten dafür tragen sowie alle weiteren daraus folgenden Maßnahmen. Mit Hinblick auf die Gesundheit eines Mitarbeiters ist es jedoch immer als sinnvolle Investition zu sehen.
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.
Wie oft muss ein Arbeitgeber die G37 Untersuchung anbieten?
Eine Erstuntersuchung muss sogar noch innerhalb der ersten drei Monate vor Tätigkeitsbeginn angeboten werden. Die erste Nachfolgeuntersuchung folgt spätestens nach 12 Monaten. Alle weitere Nachfolgeuntersuchung mindestens alle 36 Monate, eine höhere Frequenz kann aber mit Hinblick auf die bessere Gesundheitsversorgung ebenso zahlreiche Vorteile bieten.
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.
Ist die Untersuchung vertraulich?
Alle Untersuchungsergebnisse bleiben vertraulich und der Arbeitgeber erhält keine Aussagen zum Gesundheitszustand der Mitarbeiter. Der Betriebsarzt stellt zwar eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Untersuchung aus, auf dieser sind jedoch ebenfalls keine Diagnosen oder Ergebnisse vermerkt. Sie dient viel mehr als einfache Bestätigung und Nachweis.
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.