(mineralische) Stäube
G 1.1-1.4 Untersuchung
Viele Berufe gehen mit einer permanenten Belastung durch mineralische Stäube einher, was sich negativ auf Lunge, Atemwege, Augen und Haut auswirken kann. Deswegen ist bei hoher Exposition eine regelmäßige Untersuchung nach G 1.1-1.4 absolute Pflicht, um langfristig die Gesundheit aller Mitarbeiter gewährleisten zu können.
Provestiga ist Ihr zuverlässiger Partner zur fachgerechten Untersuchung für mineralische Stäube. Der erfahrene Betriebsmediziner Dr. med. Bernd Westmann hilft Ihnen dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen.
Welche Teilbereiche deckt die G 1.1-1.4 Untersuchung ab?
Je nach Branche kann es unterschiedliche Formen von Staub geben, denen Mitarbeiter im Berufsalltag ausgesetzt sind. Daher gibt es gleich vier Kategorien, um eine bessere Abgrenzung vornehmen zu können.
Das sind die folgenden Untersuchungen:
- G 1.1 – mineralischer Staub (quarzhaltiger Staub)
- G 1.2 – mineralischer Staub (asbesthaltiger Staub)
- G 1.3 – mineralischer Staub (künstlicher mineralischer Faserstaub)
- G 1.4 – allgemeine Staubbelastung
Trotz der vier unterschiedlichen Kategorien sind Inhalt und Ablauf einer jeden Untersuchung relativ identisch. Provestiga kennt sich mit allen Themen der Betriebsmedizin bestens aus und führt Sie schnell und zuverlässig durch die Untersuchung – dazu später mehr.
Für wen kommt die G 1.1-1.4 Untersuchung infrage?
In einigen Branchen kann die Exposition durch mineralische Stäube durchaus hoch sein, in anderen ist es eher die Ausnahme. Prinzipiell kann die Untersuchung in den folgenden Bereichen Anwendung finden:
- Arbeiten im Bergbau, Steinbruch oder als Steinmetz
- Verschiedene Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
- Frühere Arbeiten mit Asbest z. B. Brandschutz oder Dämmung
- Allgemeine Tätigkeiten mit höherer Staubbelastung
Bei hoher Exposition oder bei früheren Arbeiten mit Asbest gilt eine strikte Pflichtuntersuchung, um die Gesundheit aller Mitarbeiter sicherstellen zu können. Ist die Belastung hingegen niedriger, kann eine Angebotsuntersuchung ausreichend sein.
Am besten besprechen Sie alle Rahmenbedingen direkt mit einem erfahrenen Betriebsarzt, damit es von Anfang an keine Missverständnisse gibt. Dadurch schützen Sie Ihre Mitarbeiter und gehen Ihren Pflichten als Arbeitgeber nach.
Typischer Ablauf der G 1.1-1.4 Untersuchung
Eine Untersuchung nach G 1.1-1.4 besteht im Wesentlichen aus vier wichtigen Teilbereichen: Anamnese, Untersuchung, Spirometrie und eine Röntgenaufnahme. Dadurch kann ein Betriebsmediziner sicherstellen, wie der Gesundheitszustand des Patienten ist und ob es Risikofaktoren gibt.
- Anamnese: Im ersten Schritt fragt der Arzt im direkten Gespräch zum generellen Zustand des Mitarbeiters. Hierbei können auch erste Faktoren, Beschwerden und Risiken ersichtlich werden.
- Untersuchung: Als Nächstes folgt eine Untersuchung, insbesondere mit Hinblick auf Bronchien, Lunge und Atemwege. Je nach Art der Beschwerden oder Risiken können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen.
- Spirometrie: Bei einer anschließenden Spirometrie kann der Arzt die Lungenfunktion eines Mitarbeiters überprüfen. Diese Methode dauert nur wenige Minuten und ist vollkommen schmerzfrei.
- Röntgenaufnahme: Bei Bedarf kann am Ende noch eine Röntgenaufnahme notwendig sein, wobei dies nicht vor Ort, sondern nur in einer Radiologie geschehen kann. Das ist jedoch meistens der Ausnahmefall.
Insgesamt sollten die ersten drei Schritte circa 30 bis 60 Minuten dauern, womit die meisten G 1.1-1.4 Untersuchungen auch bereits abgeschlossen sein dürften. Der Betriebsarzt kann dann entscheiden, ob weitere Tests oder eine Röntgenaufnahme notwendig sind.
Wer übernimmt die Kosten der G 1.1-1.4 Untersuchung?
Da es sich im Normalfall entweder um eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge handelt, muss der Arbeitgeber die Kosten für die Untersuchung tragen. Hier kann es wiederum einige Einflussfaktoren geben, die am Ende über die Gesamtkosten entscheiden. Wir beraten Sie gerne vorab, damit es keine Missverständnisse gibt.
Ebenso sollten Mitarbeiter und Arbeitgeber von Anfang an schriftlich eine Kostenübernahme festhalten, um frühzeitig Klarheit innerhalb des Betriebs zu schaffen. Böse Überraschungen hat dann am Ende niemand mehr zu befürchten.
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Als Arbeitgeber sind Sie womöglich dazu verpflichtet, eine G1.1-1.4 Untersuchung anzubieten, sofern Ihre Mitarbeiter im Beruf mineralischen Stäube ausgesetzt sind. Bei hoher Exposition kann das sogar eine Pflichtuntersuchung sein. Informieren Sie sich deswegen rechtzeitig zu diesem wichtigen Thema.
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