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G24 Untersuchung –
Alles Wissenswerte im Überblick(ehem. G 24)

G24-Untersuchung

Einige Berufsbilder gehen mit viel Feuchtarbeit einher oder erfordern den Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen. Das kann wiederum Hauterkrankungen begünstigen, die nur mit einer vorausschauenden Vorsorge frühzeitig erkannt werden können. Mit der G24 Untersuchung stellen Sie als Arbeitgeber sicher, dass Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Zudem profitieren Ihre Mitarbeiter durch eine Früherkennung möglicher Hauterkrankungen und daraus entstehender Behandlungsmöglichkeiten. Dr. med. Bernd Westmann hilft Ihrem Unternehmen dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu schützen.

Ist die G24 Untersuchung Pflicht?

Oft stellen sich Arbeitgeber zunächst die Frage, ob die Untersuchung G24 eigentlich Pflicht ist oder nicht. Es kann sich sowohl um eine Pflicht- als auch um eine Angebotsvorsorge handeln, die sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich ergibt.

Vor allem Mitarbeiter in Friseurstudios, Bäckereien, Küchen, Malereien sowie in vielen weiteren Bereichen können davon betroffen sein. Im Zweifelsfall kann ein Experte wie Provestiga Sie zu diesem Thema umfassend beraten.

G24 Untersuchung als Pflichtvorsorge

Wenn Feuchtarbeit einen erheblichen Anteil am Arbeitsalltag ausmacht oder der regelmäßige Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen im Vordergrund steht, gilt oftmals eine Pflicht zur Vorsorge. Arbeitgeber müssen sie durchführen lassen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Eine Pflichtvorsorge besteht in den folgenden Fällen:

  • Bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mindestens 4 Stunden pro Tag
  • Mitarbeiter bei der Arbeit gegenüber Isocyanaten ausgesetzt sind
  • Ein regelmäßiger Umgang mit Epoxidharzen notwendig ist
  • Beim Einsatz von Naturgummilatexhandschuhe mit mehr als 30 Mikrogramm Protein pro Gramm im Handschuhmaterial
  • Tätigkeiten mit Exposition zu atembaren Aerosolen in Form von Blei, Nickel, Beryllium oder Benzo(a)pyren (oder Hautkontakt)

Wenn Ihre Angestellten einer der oben genannten Situationen gegenüberstehen, dann sollten Sie als Arbeitgeber zeitnah die Pflichtvorsorge bereitstellen. Provestiga berät Sie gerne zu dieser wichtigen Untersuchung für Hauterkrankungen.

Es gibt aber ebenfalls unzählige Berufe, die zwar Feuchtarbeit erfordern, aber sie nicht der Mittelpunkt aller Tätigkeiten ist. In solchen Fällen reicht oft bereits eine Angebotsvorsorge, die Sie als Arbeitgeber anbieten müssen. Ihren Mitarbeitern steht es dann frei, ob sie die Untersuchung wahrnehmen oder nicht.

Eine Angebotsvorsorge besteht in den folgenden Fällen:

  • Bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mindestens 2 Stunden pro Tag
  • Tätigkeiten mit Exposition zu Aerosolen oder Hautkontakt zu N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) oder N-Nitrosomorpholin (NMOR)
  • Umgang mit bioverfügbaren Cobaltverbindungen in Form von Aerosolen bei der Bearbeitung von Sintermetallen
  • Bei Kontakt mit biologischen, sensibilisierenden oder toxischen Arbeitsstoffen

Zwar sind solche Berufe in der Regel mit einem weitaus niedrigen Risiko belastet, aber Erkrankungen lassen sich prinzipiell niemals ausschließen. Ein erfahrener Betriebsarzt wie Dr. med. Bernd Westmann berät Sie gerne zur Umsetzung einer etwaigen Angebotsvorsorge.

Ablauf der G24 Untersuchung

Zunächst beginnt die Untersuchung mit einer allgemeinen Anamnese sowie einer spezifischen Arbeitsanamnese. Der Betriebsarzt analysiert dabei mögliche Beschwerden und geht auf die Fragen sowie Probleme des Mitarbeiters ein. Hierbei geht es auch darum, während der Anamnese auf die Risiken und die Verträglichkeit von belastenden Tätigkeiten und berufsbedingten Hauterkrankungen einzugehen.

Als Nächstes folgt eine Nachuntersuchung, bei der das Arbeitsumfeld sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel im Mittelpunkt stehen. Schutzausrüstung, Hautschutzmittel und Desinfektions- und Hautreinigungsmittel müssen mit Hinblick auf Verträglichkeit, Akzeptanz und Handhabbarkeit bestimmte Anforderungen erfüllen, um sich für einen generellen Einsatz zu eignen.

In der abschließenden Untersuchung auf mögliche Hauterkrankungen schaut sich der Betriebsarzt schließlich die betroffenen Hautpartien an. Trockene Haut, Ekzeme oder Hyperhidrose können erste wichtige Indikatoren sein. Aber nicht alle Symptome lassen sich an Ort und Stelle bewerten, deswegen sind bei unklaren Fällen anschließende Untersuchungen durch eine Klinik für Dermatologie nicht unüblich.

Wie oft muss die G24 Untersuchung erfolgen?

Sollte das Berufsbild eine Pflichtvorsorge vorschreiben, erfolgt die Erstuntersuchung bereits bei Arbeitsbeginn. Nach den ersten 2 Jahren ist dann die erste Nachfolgeuntersuchung zu leisten, während weitere Untersuchung innerhalb der nächsten 5 Jahre und bei Arbeitsbeendigung erfolgen. Natürlich steht es jedem Betrieb frei, zwischenzeitlich weitere Termine anzubieten.

Das kann ebenfalls der Fall sein, wenn sich beim Arbeitsumfeld oder den Arbeitsbedingungen etwas ändert. Dann sollte ein erfahrener Arzt der Betriebsmedizin noch einmal überprüfen, ob alle Rahmenbedingungen für den bestmöglichen Mitarbeiterschutz weiterhin gegeben sind. Sollten Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt von Hautproblemen berichten, ist eine vorzeitige G24 Untersuchung ohnehin notwendig.

Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sollte immer im Vordergrund stehen. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung beugt nicht nur zahlreichen langwierigen Problemen vor, sondern reduziert auch Fehlzeiten und steigert das Wohlbefinden aller Betroffenen.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu G24 Untersuchung

FAQ - G24

Was ist Feuchtarbeit?

In einigen Berufen ist regelmäßiger Umgang mit Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie feuchten Lebensmitteln notwendig. Andere Berufe verlangen hingegen häufiges Händewaschen oder langes Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe. Das alles fällt unter den Begriff der Feuchtarbeit, die aufgrund der permanenten Belastung Hauterkrankungen begünstigen kann.

Zuletzt aktualisiert am 11.09.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.

Wer trägt die Kosten der G24 Untersuchung?

Bei einer Pflicht- oder Angebotsvorsorge trägt für gewöhnlich der Arbeitgeber die Kosten. Das gilt ebenfalls für die Erstuntersuchung sowie die Abschlussuntersuchung nach einer Beendigung der Tätigkeit (sofern eine Pflicht bestand). Im Zweifelsfall sollte das aber frühzeitig zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber geklärt werden, eine verpflichtende Kostenübernahmeerklärung räumt alle Zweifel aus.

Zuletzt aktualisiert am 11.09.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.

Sind die Ergebnisse der Untersuchung vertraulich?

So wie bei allen anderen medizinischen Untersuchungen greift auch in diesem Fall die ärztliche Schweigepflicht. Alle Ergebnisse bleiben demnach zwischen Mitarbeiter und Betriebsarzt, der Arbeitgeber wird bei Bedarf nur über die Teilnahme sowie zu weiteren Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge informiert. Patienten können also ruhigen Gewissens die Untersuchung durchführen, selbst wenn es sich nur um eine Angebotsvorsorge handelt.

Zuletzt aktualisiert am 11.09.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.

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Die G24 Untersuchung ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz Ihrer Mitarbeiter bei regelmäßiger Feuchtarbeit oder beim Umgang mit chemischen und biologischen Arbeitsstoffen. Je nach Berufsbild kann es sich um eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge handeln, die Sie als Arbeitgeber erfüllen haben. Das sollte jedoch nicht als lästige Pflicht wahrgenommen werden, sondern als sinnvolle Investition in die Gesundheit Ihrer Angestellten gelten.

Eine frühzeitige Erkennung samt konsequenter Behandlung ist in den meisten Fällen weitaus günstiger als ein langwieriger Ausfall. Ihre Mitarbeiter haben zudem das gute Gewissen, bei der Arbeit stets bestens geschützt zu sein. Das reduziert zum einen die Ausfallzeiten und sorgt zum anderen für zusätzliche Motivation.

Dr. med. Bernd Westmann ist als erfahrener Betriebsarzt mit allen Aspekten der G24 Untersuchung vertraut und kann Ihrem Unternehmen bei der effizienten Umsetzung zur Seite stehen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

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