Der Unternehmer hat gegenüber Beschäftigten nicht nur eine gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht nach Arbeitsschutzgesetz, sondern muss sich auch davon überzeugen, ob ein Stellenbewerber oder Beschäftigter für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesundheitlich geeignet ist. Betriebsärztliche Eignungsuntersuchungen klären solche Fragestellungen. Darüber hinaus müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten bzw. durchgeführt werden. Diese Untersuchungen führen wir gerne zeitnah durch.
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