G20 Untersuchung für
Lärm & Gehörvorsorge (ehem. G 20)

G20-Untersuchung

Die G20 Untersuchung gehört zu den wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen, da speziell in vielen Handwerksberufen eine erhöhte Gehörgefährdung durch Lärm besteht. Sie soll sicherstellen, dass mögliche Hörschäden zu jeder Zeit minimiert und frühzeitig erkannt werden. Ziel ist es, die Gesundheit aller betroffenen Angestellten zu gewährleisten, damit diese langfristig und gefahrenfrei trotz Lärmbelastung ihrem Beruf nachgehen können.

Dr. med. Bernd Westmann von Provestiga hilft Ihnen als erfahrener Betriebsarzt, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Zudem berät er Ihr Unternehmen ausführlich zum Thema Lärmschutz, um von Anfang an optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Ist die G20 Untersuchung Pflicht?

In vielen Berufsbereichen ist die arbeitsmedizinische Untersuchung G20 als Pflichtuntersuchung vom Arbeitgeber zu leisten. Die Handlungsanleitung sowie Grenzwerte für das Thema „Lärm“ richten sich dabei nach den Bestimmungen in der DGUV Information 250-418.

In der Regel können folgende Berufe davon betroffen sein:

  • Handwerksberufe in der Baubranche
  • Tätigkeiten im Straßen- und Tiefbau
  • Berufe im Musik- und Eventbereich
  • Arbeiten in lauten Produktionshallen

Ob eine Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung vorliegt oder nicht, entscheidet sich aber letztlich immer im Einzelfall. So ist vor allem eine (dauerhafte) Lärmbelastung maßgeblich und nicht die Berufsbezeichnung selbst. Das Gesetz schreibt hier verschiedene Stufen vor, die je nach Lautstärke einzuhalten sind.

Zunächst ist ab einer (dauerhaften) Lärmbelastung von mehr als 80 dB(A) eine Angebotsvorsorge zu leisten. Als Arbeitgeber müssen Sie diese anbieten, doch den Mitarbeitern steht es frei, ob sie das Angebot wahrnehmen. Erreicht die Lärmexposition obere Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C), dann ist eine Pflichtvorsorge gesetzlich vorgeschrieben.

Wie häufig ist die Vorsorgeuntersuchung G20 notwendig?

Die Erstuntersuchung erfolgt noch vor Aufnahme der Tätigkeit und soll sicherstellen, dass nicht bereits zu Arbeitsbeginn ein möglicher Hörschaden vorliegt. Anschließend erfolgt innerhalb der ersten 12 Monate die erste Nachfolgeuntersuchung. Weitere Nachuntersuchungen sind dann alle 36 Monate notwendig oder im Falle von geringeren Tages-Lärmexpositionspegeln alle 60 Monate.

Zudem muss bei Arbeitsbeendigung ebenfalls noch einmal eine Nachuntersuchung durch den Arbeitgeber angeboten werden, sofern es sich zuvor um eine Pflichtvorsorge handelte. Es kann jedoch immer wieder Ausnahmen geben, so zum Beispiel in Einzelfällen nach ärztlichem Ermessen, auf Wunsch eines Mitarbeiters oder nach Erkrankungen sowie Unfällen, die das Gehör beeinträchtigen.

Im Berufsalltag kann es häufig zu Unklarheiten kommen, ob eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge in welchen Abständen zu leisten ist. Deswegen ist eine ausgiebige Beratung durch einen erfahrenen Betriebsarzt wie Dr. med. Bernd Westmann so wichtig – wir helfen Ihnen gerne.

Inhalt der G20 Untersuchung: Das wird überprüft

Im Prinzip besteht die arbeitsmedizinische G20 Untersuchung aus zwei wichtigen Teilbereichen: Beratung und körperliche Untersuchung. Dadurch stellt ein Betriebsmediziner sicher, dass optimale Arbeitsbedingungen bestehen und Mitarbeiter gesundheitlich in bester Verfassung bleiben.

Beratung

Wie bei vielen Vorsorgeuntersuchungen auch, stehen bei der Untersuchung G20 ausgiebige Beratung und langfristige Prävention im Vordergrund. Es geht vor allem darum, Erkrankungen und mögliche Hörschaden gar nicht erst entstehen zu lassen. Deswegen geht der Betriebsarzt auf wichtige Aspekte zum Thema präventive Schutzmaßnahmen ein, um dadurch bestmögliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Hierbei steht besonders der Arbeitgeber in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen zügig umzusetzen. Sollte sich die Lärmbelastung von einzelnen Mitarbeitern als zu hoch erweisen, müssen Schritte zur Verringerung der Lärmexposition eingeleitet werden. Das können beispielsweise technische Hilfsmittel wie angepasster Gehörschutz oder eine Verlagerung der Tätigkeit sein, um mehr Distanz zur Lärmquelle zu schaffen.

Untersuchung

Um möglichst genaue Ergebnisse liefern zu können, darf 14 Stunden vor der G20 Untersuchung der Mitarbeiter nicht unter mehr als 80 dB (Mittelungspegel) Lärmbelastung gestanden haben. Deswegen bietet sich die Untersuchung meistens am frühen Morgen vor Arbeitsbeginn an, um den Einfluss auf den Arbeitsalltag möglichst gering zu halten.

Zunächst erfolgt der sogenannte Siebtest (Lärm I), bei dem als Erstes das Außenohr inspiziert und im Hörtest die Tonschwellenaudiometrie ermittelt wird. Dabei drückt der Mitarbeiter einen Knopf, wenn er einen Ton in jeweiliger Lautstärke und Frequenz wahrnehmen kann. Sollte es Auffälligkeiten geben, können bei Bedarf Ergänzungsuntersuchung (Lärm II) und die erweiterte Ergänzungsuntersuchung (Lärm III) folgen, die mehrere Tests zur Hörfähigkeit des Mitarbeiters umfassen.

Am Ende der G20 Untersuchung kann der Betriebsarzt daraus ein Audiogramm erstellen, um das Hörvermögen des Mitarbeiters pro Ohr abzubilden. Im Fall von Hörverlust oder anderen Auffälligkeiten, sollte ein spezialisierter HNO-Arzt weitere Untersuchungen vornehmen. Alle Ergebnisse unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht – der Arbeitgeber erhielt lediglich eine Bestätigung der Teilnahme.

Was kostet die Untersuchung G20?

Die Preise richten sich im Wesentlichen nach den erforderlichen Leistungen, die zu Beginn nur schwer abzuschätzen sind. In den meisten Fällen sind lediglich eine kurze Beratung und Anamnese sowie der einfache Siebtest (Lärm I) notwendig, die Kosten sind dann überschaubar.

Gibt es beim ersten Siebtest Auffälligkeiten, die weitere Ergänzungsuntersuchung erfordern, kann das verständlicherweise Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben. Am Ende kommen also oftmals individuelle Aspekte hinzu, die zuvor nicht bekannt waren. Provestiga berät Sie gerne zu Ihrer persönlichen Situation, damit Sie vorab mit planbaren Kosten rechnen können.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wer trägt die Kosten einer G20 Untersuchung?

Da es sich meistens um eine Angebots- oder Pflichtvorsorge handelt, sind alle anfallenden Kosten grundsätzlich durch den Arbeitgeber zu tragen. Eine Kostenübernahme hilft im Zweifelsfall, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen. Natürlich können Mitarbeiter oder Selbstständige die G20 Untersuchung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Die Kosten sollten dabei als sinnvolle Investition in die Gesundheit aller Mitarbeiter angesehen werden. Denn gesunde Mitarbeiter sind zufriedener und kommen gerne zur Arbeit. Das wirkt sich nachweislich positiv auf die Produktivität und die Betriebszugehörigkeit aus, zudem reduziert es krankheitsbedingte Fehlzeiten. Investieren Sie also in die Zukunft Ihrer Angestellten und somit in Ihren Betrieb.

Jetzt professionelle Beratung zur G20 Untersuchung erhalten

Permanente Lärmbelastung gehört in vielen Berufsbildern zum Alltag, der Schutz der betroffenen Mitarbeiter ist dann unabdingbar. Eine vorausschauende G20 Untersuchung hilft Ihrem Unternehmen dabei, bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Ob als Angebots- oder Pflichtvorsorge, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sollte immer an erster Stelle stehen.

Der erfahrene Betriebsarzt Dr. med. Bernd Westmann berät Sie gerne zu diesem sowie zu allen weiteren wichtigen Themen der Betriebsmedizin. Durch eine frühzeitige Vorsorge stellen Sie von Anfang an die Weichen für nachhaltigen Geschäftserfolg – Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich ausführlich von uns beraten.

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