Lärm(ehem. G 20)

Der Hörtest kann Luft- und ggf. Knochenleitung umfassen. Bei Überschreiten bestimmter Hörverlustgrenzen oder speziellen Fragestellungen kann auch eine Untersuchung beim HNO-Arzt notwendig werden. Sollen die Kosten der Untersuchungen vom Arbeitgeber getragen werden, bitten wir um eine vorherige schriftliche Kostenübernahmeerklärung. Einen entsprechenden Vordruck senden wir gerne zu, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

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G 1.1- 1.4

(mineralische) Stäube

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G 25

Fahr- und Steuertätigkeiten

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G 26.1-3

Atemschutzgeräte

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G 37

Bildschirmarbeitsplätze

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G 41

Arbeiten mit Absturzgefahr

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G 42

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