G37 Untersuchung für Bildschirmarbeitsplätze(ehem. G 37)

G37-Untersuchung

Immer mehr Menschen sind in ihrem Beruf darauf angewiesen, über Stunden hinweg konzentriert am Bildschirm zu arbeiten. Das kann jedoch mit einer schleichenden Belastung von Augen, Rücken und Körper einhergehen, die sich später nicht selten durch gesundheitliche Probleme bemerkbar macht. Die G37 Untersuchung soll gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen, um eine effiziente Vorsorge und Prävention zu ermöglichen.

Provestiga bietet Unternehmen eine umfassende Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (ehem. G37) an, um die Gesundheit von Mitarbeitern nachhaltig zu schützen. Dank einer effizienten Vorsorge kann auch Ihr Unternehmen die besten Voraussetzungen schaffen.

Was genau ist eigentlich
eine G37 Untersuchung?

Moderne Bildschirmarbeitsplätze gehen mit vielen Vorteilen der heutigen Arbeitswelt einher. Sie führen aber auch zu einer stetigen Beanspruchung von Augen, Nacken, Rücken und in vielen Fällen sogar des gesamten Körpers. Aus diesem Grund ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, regelmäßig eine Untersuchung zur Vorsorge anzubieten (G37) – interessierte Mitarbeiter können dieses Angebot in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht.

Die Untersuchung erfolgt während der Arbeitszeit und jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eine Bescheinigung, die keinen Aufschluss zum Ergebnis gibt, sondern nur die Durchführung bestätigt. Sollte es hingegen bei einem Mitarbeiter zu akuten Problemen aufgrund der Arbeit am Bildschirm kommen, dann sollte der Arbeitgeber unmittelbar einen Termin zur G37 Untersuchung einplanen.

Wie genau ist ein
Bildschirmarbeitsplatz definiert?

Da die Untersuchung nach G37 nur für Angestellte an einem Bildschirmarbeitsplatz angeboten werden muss, kann es hilfreich sein, einen solchen Arbeitsplatz exakt zu definieren. Auf diese Weise gibt es nachher keine Missverständnisse, in welchen Fällen eine Vorsorgeuntersuchung zu leisten ist. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Definition der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gibt Aufschluss darüber.

Hiernach gehören Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind, zur Kategorie der Bildschirmarbeitsplätze. Die DGUV beschreibt zusätzlich, dass ein betroffener Beschäftigter für gewöhnlich einen nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit vor einem Bildschirm verbringt. Demnach handelt es sich beispielsweise bei den meisten Arbeitsplätzen im Büro um Bildschirmarbeitsplätze.

Die G37 Untersuchung:
Was wird gemacht?

Eine Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze hat einen starken Fokus auf die Sehkraft eines Mitarbeiters, da diese unter den gegebenen Bedingungen für gewöhnlich am stärksten leidet. Doch erfahrene Betriebsmediziner wie Dr. med. Bernd Westmann leisten zudem eine ausführliche Beratung zur Arbeitsplatzergonomie.

Als Folge der Untersuchung kann es womöglich notwendig sein, effiziente Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Im Falle einer Sehschwäche können beispielsweise spezielle Bildschirmbrillen vor einer weiteren Belastung schützen. Bei Bedarf kann der Betriebsarzt den Mitarbeiter zur weiteren Untersuchung an einen Augenspezialisten weiterleiten.

Vertrauliches Gespräch:

Der Arzt erfasst zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte des Mitarbeiters. Vor allem vorhandene Augenerkrankungen oder typische Probleme durch langes Sitzen können bereits erste wichtige Indikatoren sein.

Umfassender Sehtest:

Hierbei wird die Sehstärke genauestens überprüft, sowohl für nahe als auch entfernte Objekte. Zudem werden unter anderem räumliches Sehen und Farbensinn getestet sowie mögliche Fehlstellungen der Augen erfasst.

Beratung zur Arbeitsplatzergonomie:

Sitzhaltung, Blickwinkel, Abstand und Ausleuchtung können sich ebenfalls erheblich auf die Gesundheit am Arbeitsplatz auswirken. Ein erfahrener Arzt kann Mitarbeiter beraten und Verbesserungspotenziale erkennen.

G37 Untersuchung durch Betriebsarzt
Dr. med. Bernd Westmann

Die Arbeit am Bildschirm führt bei schlechter Arbeitsplatzergonomie oft zu unangenehmen Problemen, die als Folge sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen stark belasten können. Deswegen ist die G37 Untersuchung ausgesprochen wichtig, um die Gesundheit aller Mitarbeiter langfristig zu gewährleisten. Sie dient als effiziente Vorsorge und kann dabei helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und schnelle Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin bietet Ihnen Dr. med. Bernd Westmann umfassende Leistungen rund ums Thema Gesundheit am Arbeitsplatz an. Natürlich können sich sowohl Mitarbeiter und Unternehmen bei uns melden, um eine Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze zu vereinbaren. Wir führen fachgemäße G37 Untersuchungen durch und leisten kompetente Beratung.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Sie können uns jederzeit kontaktieren und einen ersten Beratungstermin vereinbaren. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, damit Ihre Mitarbeiter von vorausschauender Vorsorge profitieren können. Regelmäßige Untersuchungen sollten dabei nicht als lästige Pflicht oder Kosten angesehen werden, sondern als sinnvolle Investition in die Gesundheit aller Mitarbeiter.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich umfassend zur G37 Untersuchung beraten. Wir nehmen uns die nötige Zeit für Sie, denn die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter liegt uns am Herzen. Zudem können wir Ihnen viele weitere Zusatzleistungen im Rahmen der Betriebsmedizin anbieten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu G37 Untersuchung

FAQ - G37

Wer übernimmt die Kosten bei einer G37 Untersuchung?

Diese wichtige Vorsorgeuntersuchung unterliegt der Angebotspflicht nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) § 5. Ein Arbeitgeber muss sie als Angebotsvorsorge leisten und die Kosten dafür tragen sowie alle weiteren daraus folgenden Maßnahmen. Mit Hinblick auf die Gesundheit eines Mitarbeiters ist es jedoch immer als sinnvolle Investition zu sehen.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.

Wie oft muss ein Arbeitgeber die G37 Untersuchung anbieten?

Eine Erstuntersuchung muss sogar noch innerhalb der ersten drei Monate vor Tätigkeitsbeginn angeboten werden. Die erste Nachfolgeuntersuchung folgt spätestens nach 12 Monaten. Alle weitere Nachfolgeuntersuchung mindestens alle 36 Monate, eine höhere Frequenz kann aber mit Hinblick auf die bessere Gesundheitsversorgung ebenso zahlreiche Vorteile bieten.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.

Ist die Untersuchung vertraulich?

Alle Untersuchungsergebnisse bleiben vertraulich und der Arbeitgeber erhält keine Aussagen zum Gesundheitszustand der Mitarbeiter. Der Betriebsarzt stellt zwar eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Untersuchung aus, auf dieser sind jedoch ebenfalls keine Diagnosen oder Ergebnisse vermerkt. Sie dient viel mehr als einfache Bestätigung und Nachweis.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2023 von Dr. med. Bernd Westmann.

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