G41 Untersuchung –
Arbeiten mit Absturzgefahr(ehem. G 42)

G41-Untersuchung

Einige Berufsbilder gehen mit einer erhöhten Absturzgefahr einher, die von allen betroffenen Mitarbeitern eine hohe körperliche Fitness verlangt. Die G41 Untersuchung ist eine weitverbreitete Eignungsuntersuchung, die genau diese Fitness bescheinigen soll. In der Umgangssprache hört man in diesem Zusammenhang immer wieder den Begriff der Höhentauglichkeit, also ob ein Arbeitnehmer zum Arbeiten in Höhen geeignet ist.

Provestiga berät Sie gerne zu allen wichtigen Grundlagen der G41 Untersuchung und wie Sie damit das Risiko auf Arbeitsunfälle reduzieren können. Mit dieser vorausschauenden Eignungsuntersuchung stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter fit für den Beruf sind.

Für wen ist die Untersuchung G42 Pflicht?

Eine generelle Pflicht gibt es für diese Eignungsuntersuchung nicht, doch in vielen Berufen mit erhöhter Absturzgefahr ist sie ausgesprochen empfehlenswert. Vor allem der Arbeitgeber entscheidet, ob eine G41 Untersuchung erforderlich ist oder nicht.

Für gewöhnlich sind die folgenden Bereiche mit Absturzgefahr behaftet:

  • Arbeiten an Brücken, Türmen, Antennen und Masten
  • Gerüst- und Montagebau
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Fenster- und Fassadenreinigung
  • Forstbereich und Veranstaltungstechnik

Es fallen aber noch viele weitere Arbeiten darunter, bei denen ebenfalls mit einer erhöhten Absturzgefahr zu rechnen ist. Prinzipiell geht bereits bei Tätigkeiten ab zwei Metern Höhe eine deutliche Gefahr aus – eine Untersuchung nach G41 ist dann besonders zu empfehlen.

Diese soll nicht als Ersatz für eine fachgerechte Absturzsicherung dienen. Ist ein Mitarbeiter gar nicht erst in der Lage, abzustürzen, dann bedarf es in der Regel auch gar keine Eignungsuntersuchung. In vielen Berufen ist die durchgängige Absicherung jedoch schlichtweg nicht machbar.

G41 Untersuchung Inhalt: Wie ist der Ablauf?

Um eine Eignung festzustellen, testet ein erfahrenerer Betriebsarzt den Mitarbeiter sprichwörtlich auf Herz und Nieren. Dazu gehören vor allem eine erste Anamnese sowie Tests zur Seh- und Hörkraft, zur körperlichen Verfassung und zum Ermitteln bestehender Erkrankungen.

Seh- und Hörtest

Um Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen und darauf reagieren zu können, sind hohe Seh- und Hörkraft oftmals unabdingbar. Aber je nach Aufgabenbereich müssen diese nicht mal eine Pflichtvoraussetzung sein. Wenn beispielsweise alle Tätigkeiten aus nächster Nähe durchgeführt werden, kann der Kandidat womöglich trotz Kurzsichtigkeit gefahrlos arbeiten.

Gleiches gilt für Weitsichtigkeit, Farbenblindheit oder die generelle Hörfähigkeit. In vielen Bereichen ist es zwar prinzipiell vorteilhaft, wenn eine volle Seh- und Hörkraft gegeben ist. Doch einige Defizite müssen keinen zwingenden Ausschlussgrund darstellen. Eine differenzierte Betrachtung ist also immer notwendig, um sonst geeignete Mitarbeiter nicht kategorisch auszuschließen.

EKG-Test und Blutentnahme

Ein EKG-Test dient zur Erfassung von Herzrhythmus und Auffälligkeiten am Herzen und kann je nach Alter aufschlussreiche Ergebnisse zur körperlichen Verfassung sowie möglicher Herzerkrankungen geben. Besonders das Arbeiten in Höhen kann das Herz-Kreislauf-System vor hohe Herausforderungen stellen, die mit höherem Puls und Herzrasen einhergehen können.

In einer solchen Extremsituation muss der Körper in der Lage sein, mit der Belastung klarzukommen. Anschließend erfolgt eine Urin- und Blutentnahme, um zum Beispiel Blut-, Leber- und Nierenwerte erfassen zu können. Diese geben dem Betriebsmediziner ebenfalls Aufschluss darüber, ob alle Laborwerte im grünen Bereich sind oder womöglich Mängel vorliegen.

Untersuchungen auf Erkrankungen

Durch weitere Tests ermittelt der Betriebsarzt, ob andere Krankheiten vorliegen. Hierzu gehören beispielsweise Bluthochdruck, Diabetes oder sogar Erkrankungen des Nervensystems, die sich negativ auf die Ausübung aller Tätigkeiten auswirken können. Zudem erfordert das Arbeiten bei Absturzgefahr meistens viel Mobilität, hohes Übergewicht kann also einer Eignung im Weg stehen.

Weitere Untersuchungen sollen mögliche Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen oder andere Mobilitätseinschränkungen erkennen. Das alles soll dank G41 Untersuchung sicherstellen, dass ein Kandidat alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt, um Risiken und Gefahren am Einsatzort zu minimieren.

Ergebnisse

Ein Betriebsmediziner unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, demnach sind alle Inhalte der Untersuchung vertraulich und der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf. Er stellt lediglich eine Bescheinigung über das Ergebnis der G41 Untersuchung aus, konkrete medizinische Daten sind darauf nicht zu finden. So wie bei anderen Eignungsuntersuchungen erfolgt lediglich eine Kategorisierung zur generellen Eignung.

Die Bescheinigung erhält ausschließlich der Kandidat bzw. Mitarbeiter, dem es dann frei steht, diese an den Arbeitgeber weiterzugeben oder nicht. Sie ist in der Regel bis zu drei Jahre lang gültig.

Die Untersuchung nach G41 ist kein Ausschlussverfahren

Wichtig ist noch einmal hervorzuheben, dass es sich bei dieser Eignungsuntersuchung nicht um ein kategorisches Ausschlussverfahren handelt. Der Betriebsarzt sucht nicht nach einem Grund, um dem Kandidaten die Eignung zu verweigern, sondern berät im Bedarfsfall, ob und wie eine Beschäftigung trotz möglicher Einschränkungen weiterhin möglich ist.

Eine weitere beliebte Falsche-Annahme ist, dass die G41 Untersuchung Kandidaten auf Schwindelfreiheit testet. Doch das ist praktisch unmöglich und wird erst im praktischen Einsatz ersichtlich. Prinzipiell sollten Mitarbeiter bereits zuvor wissen, ob sie schwindelfrei und damit zum Arbeiten in Höhen geeignet sind. Provestiga kann Sie als Experte für Betriebsmedizin gerne dazu beraten.

G41 Untersuchung Kosten: Wer trägt die Kosten?

Aufgrund der verschiedenen Anforderungen, Tests und möglicher Vorerkrankungen ist eine pauschale Aussage zu den Kosten kaum möglich. Diese sind entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber zu tragen. Oft übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, so wie es bei vielen anderen Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen der Fall ist.

Wichtig ist jedoch, die Übernahme vorab zu klären und durch eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers festzuhalten. Dann gibt es ganz sicher keine bösen Überraschungen. Alternativ hat natürlich jeder Mitarbeiter oder Selbstständige die Möglichkeit, selbst für eine Untersuchung nach G41 aufzukommen. Schließlich verlangen viele Auftraggeber danach.

Bei einer reinen Kostenbetrachtung darf man aber auch nicht die Vorteile übersehen: höhere Sicherheit und womöglich weniger Haftungsrisiken. Denn mit dieser beliebten Vorsorgeuntersuchung stellen Sie als Arbeitgeber von Anfang an klar, dass Sie für optimale Bedingungen sorgen. Das ist eine sinnvolle Investition, die sich auf lange Sicht bezahlt macht.

Jetzt professionelle Beratung zur G41 Untersuchung erhalten

Das Arbeiten bei Absturzgefahr stellt alle Mitarbeiter vor hohe körperliche und mentale Herausforderungen. Eine Bescheinigung zur prinzipiellen Eignung kann dabei von Anfang an mögliche Risiken minimieren und zu einem sicheren Arbeitseinsatz beitragen. Doch gewisse Einschränkungen müssen kein Ausschlussgrund sein, selbst bei einer bedingten Eignung kann der Mitarbeiter immer noch gefahrenfrei seine Leistung erbringen.

Dr. med. Bernd Westmann berät Sie als erfahrener Betriebsmediziner zur G41 Untersuchung und wie Sie dadurch beste Voraussetzungen für alle Angestellten schaffen können. Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sollte immer an erster Stelle stehen – wir helfen Ihnen gerne, dieses Ziel zu erreichen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.

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