Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Das berufliche Führen eines Fahrzeugs kann zahlreiche Implikationen für einen Betrieb haben. Um einen sicheren Umgang gewährleisten zu können, ist deswegen eine ausgiebige Prüfung aller Fahrer unabdingbar. Die Untersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) setzt dabei in Deutschland den rechtlichen Spielraum, welche Vorbereitungen Sie als Arbeitgeber leisten sollten – Dr. med. Bernd Westmann von provestiga berät Sie gerne.
Untersuchung nach FeV: Essenziell für viele Berufsfelder
Berufskraftfahrer müssen weitaus striktere Vorgaben mit Hinblick auf ihre Fahrtüchtigkeit bestehen als Privatpersonen. Das liegt natürlich an der höheren Verantwortung, die beim Transport von Waren oder Personen allgegenwärtig ist.
Typische Berufsbilder zur Untersuchung nach FeV sind:
- Lkw-Fahrer
- Busfahrer
- Taxifahrer
Am Ende müssen sich auch Privatpersonen nach den Gesetzesvorgaben richten, doch das Führen von Pkws erfordert lediglich eine einfache Prüfung des Sehvermögens. Die meisten Menschen sind mit dem Sehtest in der Fahrschule wahrscheinlich gut vertraut.
Wenn das Fahren jedoch zum Berufsbild gehört, dann können je nach Fahrzeugklasse weitere Anforderungen hinzukommen. Üblicherweise kann die FeV-Untersuchung alle 5 Jahre notwendig sein, sowie beim Erreichen eines bestimmten Alters (im Führerschein vermerkt).
Der Ablauf der Untersuchung nach FeV
Grundsätzlich beginnt bei einer FeV-Untersuchung der Arzt immer mit einer Anamnese, um den Fahrer nach wichtigen Informationen zu befragen. Erst im Anschluss folgen konkrete Tests zum Sehvermögen und der körperlichen Eignung.
Ausgiebige Anamnese
Die Befragung dient dem Arzt dazu, erste Erkenntnisse zum gesundheitlichen Zustand eines Fahrers zu gewinnen. Hierbei steht aber vor allem der Fragebogen zur Tagesschläfrigkeit im Vordergrund, um Risiken besser abschätzen zu können. Unruhiger Schlaf, starke Tagesmüdigkeit sowie Einschlafneigungen am Tag können Risikofaktoren sein. Entsprechende Fragen sind bei der Untersuchung nach FeV wahrheitsgemäß zu beantworten.
Ausführlicher Sehtest
Ein Sehtest zum privaten Führen eines Pkws dauert oft nur wenige Minuten und prüft lediglich die Sehstärke. Beim beruflichen Fahren sind die Tests hingegen weitaus umfassender: Farb- und Stereosehen sowie Kontrast- oder Dämmerungssehen sind ebenso Teil wie eine Prüfung des Gesichtsfelds bzw. räumliches Sehen. Brillen oder Kontaktlinsen sind zum Test mitzubringen, damit die Ergebnisse reale Bedingungen berücksichtigen.
Körperlicher Eignungstest
Berufskraftfahrer müssen darüber hinaus einen körperlichen Eignungstest bestehen, der gängige Parameter wie den Blutdruck, das Hörvermögen und Urin auf ungewöhnliche Werte prüft. Bei der FeV-Untersuchung erfasst der Arzt auch den allgemeinen Gesundheitszustand sowie vorhandene Erkrankungen. Diese sind jedoch nicht als Ausschlussgrund zu sehen, sondern können unter richtiger Behandlung eine Weiterbeschäftigung erlauben.
Reaktions- und Leistungsfähigkeitstest
Speziell bei der beruflichen Personenbeförderung müssen Fahrer im Notfall in der Lage sein, auch unter Stress schnell und richtig zu reagieren. Deswegen werden am Bildschirm relevante Faktoren wie Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit getestet. Zudem muss bei Busfahrern dieser Test ab dem 50. Lebensjahr wiederholt werden, bei Taxifahrern beim Erreichen des 60. Lebensjahres.
FeV-Untersuchung und Kosten: Was fällt an, und wer trägt sie?
Bei angestellten Berufskraftfahrern trägt üblicherweise der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten zur Untersuchung nach FeV. Es ist dennoch empfehlenswert, vorab alle Rahmenbedingungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung aufzusetzen. Selbstständige Fahrer tragen hingegen die Kosten selbst.
Da es je nach Fahrzeugklasse, Umfang und Alter des Fahrers unterschiedliche Anforderungen geben kann, sind pauschale Aussagen zu den Kosten meistens wenig hilfreich. Wir von Provestiga geben Ihnen auf Nachfrage gerne ein transparentes Angebot.
Unsere Leistungen für die Untersuchung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Provestiga und Dr. med. Bernd Westmann helfen Ihrem Betrieb gerne dabei, alle Fahrer auf ihre Tüchtigkeit zu überprüfen. Natürlich erhalten Sie von uns alle notwendigen Bescheinigungen aus einer Hand.
Das umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Anamnese, ärztliche Befundung und Dokumentation
- Ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
- Konzentrations- und Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
- Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
Gerne geben wir Ihnen auch ein individuelles Angebot zu allen weiteren Leistungen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Wir sind der zuverlässige Partner an Ihrer Seite.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne zur FeV-Untersuchung
Hohe Fahrsicherheit ist ein wichtiger Aspekt bei der beruflichen Waren- oder Personenbeförderung. Ob Lkw-, Bus- oder Taxifahrer, sie alle müssen die hohen Anforderungen der Untersuchung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllen, um ihren Beruf sicher und gesetzeskonform ausüben zu können.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich von uns beraten.