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G39 Untersuchung –
Schweißrauche(ehem. G 39)

G39 Untersuchung

In einigen Industriebereichen gehören Schweißarbeiten zum Arbeitsalltag, allen voran im verarbeitendem Metallgewerbe. Doch das kann auch eine hohe Exposition gegenüber Schweißrauchen bedeuten, die im schlimmsten Fall sogar Lungenschäden begünstigen kann. Um diesem Risiko effektiv vorzubeugen, ist eine G39 Untersuchung unabdingbar – Dr. med. Bernd Westmann berät Sie als erfahrener Betriebsarzt gerne zu diesem Thema.

Schweißer schweißt Stahlträger

G39 Untersuchung: Vorsorge bei Schweißarbeiten

Als arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung kann eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge notwendig sein, um Risiken für Mitarbeiter zu minimieren. Doch das hängt zunächst davon ab, welche Schweißrauchkonzentration beim Schweißen und Trennen von Metallen erreicht wird.

Wichtige Einflussfaktoren sind beispielsweise:

  • Dauer der Schweißtätigkeit
  • Art des Schweißens
  • Art der Absaugeinrichtung

Daraus setzt sich letztlich ein Wert für die Schweißrauchkonzentration zusammen, der maßgeblich zur Bewertung einer Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist. Wird der Wert von drei Milligramm pro Kubikmeter Schweißrauch in der Luft überschritten, ist eine G39 Untersuchung absolute Pflicht, um die Gesundheit aller betroffenen Mitarbeiter zu schützen.

Sollte der Wert jedoch darunter liegen, muss der Arbeitgeber zumindest eine Angebotsvorsorge leisten. Darüber hinaus kann es auch zu einer Wunschvorsorge kommen, wenn ein Mitarbeiter berechtigte Sorgen hat und die getroffenen Schutzmaßnahmen einen Gesundheitsschaden nicht vollständig ausschließen können.

Inhalt und Ablauf der G39 Untersuchung

Die Untersuchung verläuft prinzipiell ähnlich zu anderen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und besteht im Wesentlichen aus einer Anamnese, einer körperlichen Untersuchung sowie möglichen Nachuntersuchungen.

1. Generelle Anamnese

Bei einer Anamnese bzw. einem Erstgespräch holt der Betriebsarzt zunächst relevante Informationen zum derzeitigen Gesundheitszustand sowie weiteren Risikofaktoren ein. Das kann vor allem eine bestehende Rauchgewohnheit sein, weil diese ebenfalls die Lunge belasten kann. Im Zusammenspiel mit Schweißrauchen besteht dadurch ein höheres Risiko.

2. Körperliche Untersuchung

Als Nächstes folgt eine körperliche Untersuchung, sofern der Betriebsarzt diese als notwendig einstuft. Dabei können unterschiedliche Parameter untersucht werden, angefangen vom Messen des Blutdrucks hin zur Lungenfunktionsprüfung oder sogar einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs – das alles kann Teil einer G39 Untersuchung sein.

3. Weitere Untersuchungen

Darüber hinaus kann es bei Bedarf noch zu weiteren Nachuntersuchungen kommen, bei denen zum Beispiel Metallbelastungen durch Chrom, Aluminium, Nickel, Blei und Cadmium im Vordergrund stehen. Auch eine hochauflösende Computertomografie (HRCT) kann zu den Nachuntersuchungen gehören, um eine bessere Frühdiagnose zu ermöglichen.

4. Ergebnisauswertung und Beratung

Am Ende folgt schließlich die Auswertung aller Untersuchungen. Hierbei berät der Arzt, ob und wann weitere Nachuntersuchungen sinnvoll sind und welche Schutzmaßnahmen Mitarbeiter und Betrieb gemeinsam umsetzen können. Wichtig: Alle Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – der Arbeitgeber bekommt nur eine Teilnahmebestätigung!

Kosten für die G39 Untersuchung:
Wer zahlt für die Untersuchung?

Da es sich im Normalfall um eine Angebots- oder Pflichtvorsorge handelt, übernimmt für gewöhnlich der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten. Um Missverständnisse auszuräumen, sollte gleich zu Beginn eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung aufgesetzt werden. Dann ist für alle Beteiligten klar, wer am Ende die Kosten der G39 Untersuchung trägt.

In der Regel sollte eine Untersuchung inklusive Beratung rund 30 Minuten dauern, sodass die Aufwände für Mitarbeiter und Betrieb minimal bleiben. Sollten weitere Nachuntersuchungen notwendig sein, kann das natürlich deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Glücklicherweise ist das jedoch meistens eher der Ausnahmefall.

Aber als Arbeitgeber sollten Sie die Untersuchung nach G39 allen voran als sinnvolle Investition in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sehen. Das kann speziell in Zeiten des Fachkräftemangels Ihren Betrieb langfristig stärken und Ausfallzeiten reduzieren.

Fragen zur Arbeitsmedizin?
Betriebsarzt Dr. med. Bernd Westmann klärt Sie gerne auf

Viele metallverarbeitende Betriebe sind auf tägliche Schweißarbeiten angewiesen, um Rohstoffe verarbeiten oder Produkte anfertigen zu können. Dabei kann schnell eine höhere Schweißrauchkonzentration in der Luft entstehen, die eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach G39 notwendig macht.

Gehört das Schweißen und Trennen von Metallen in Ihrem Betrieb zum Alltag? Dann ist womöglich eine G39 Untersuchung Pflicht. Betriebsarzt Dr. med. Bernd Westmann von Provestiga klärt Sie gerne auf – nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

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