G25 Untersuchung & Vorsorge –
Fahr- & Steuertätigkeiten

G25-Untersuchung

Die G25 Untersuchung zur Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ist eine der häufigsten Eignungsuntersuchungen im arbeitsmedizinischen Bereich. Hierbei wird die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten überprüft, um einen sicheren Umgang mit Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können. Dadurch kann sogar noch vor Arbeitsbeginn sichergestellt werden, dass ein Mitarbeiter grundsätzlich für alle Tätigkeiten geeignet ist, was letztlich zur Sicherheit aller Beschäftigten im Betrieb beiträgt.

Wir haben hier alle wichtigen Fragen zu diesem Thema für Sie zusammengefasst. Sie erfahren von uns, für wen Untersuchungen für Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten infrage kommen, was diese umfassen und wie wir von provestiga Sie dabei unterstützen können.

Fahrender Gabelstapler im Lager

Die Untersuchung G25 im Überblick

In vielen Betrieben gehört das Führen von Fahrzeugen und Maschinen zum Alltag, ob im Lager, in der Produktionshalle oder auf der Baustelle. Doch solche Tätigkeiten gehen auch mit viel Verantwortung einher, die besondere Vorsorge benötigen.

Im Prinzip sind somit G25 Untersuchungen für eine Vielzahl von Mitarbeitern in Unternehmen notwendig bzw. empfehlenswert. Hierbei geht es nicht nur um Mitarbeiter, die Fahrzeuge selbst führen, sondern auch um Kollegen, die Maschinen und Anlagen sicher bedienen müssen.

Für wen genau eine solche Untersuchung in Betracht kommt, erfährt man durch eine Gefahrenbeurteilung im Betrieb. Wir von provestiga beraten Sie gerne zu allen Grundlagen der Gefahrenbeurteilung und helfen Ihnen dabei, Ihr individuelles Risikoprofil zu definieren.

  • Fahrer von Flurförderfahrzeugen bzw. Staplerfahrer
  • Bediener von Baufahrzeugen, Kränen oder Hubarbeitsbühnen
  • Bediener von Leitwarten oder Überwachungszentralen
  • Fahrer von Omnibussen und sonstigen Kraftfahrzeugen für den Personentransport

Ist die G25 Untersuchung Pflicht?

Die Untersuchung kann prinzipiell freiwillig sein, doch häufig geht eine Pflicht durch den Arbeitgeber hervor. Da es sich um eine Eignungsuntersuchung handelt, die ein Arbeitgeber noch vor Arbeitsbeginn verlangen darf, ist sie in vielen betroffenen Berufen de facto Pflicht. Sonst kommt es verständlicherweise oft gar nicht erst zur Anstellung, weil ein Arbeitgeber das Risiko schlichtweg nicht eingehen kann.

Grundsätzlich hat die G25 Untersuchung damit Richtliniencharakter und ist zur betriebsärztlichen Beurteilung empfehlenswert, solange keine höhere Bestimmung oder Fahrerlaubnisverordnung vorliegt. Als Arbeitgeber schützen Sie sich damit nicht nur vor hohen Risiken, sondern tragen zudem zu einer sicheren Arbeitsumgebung für alle Ihre Mitarbeiter bei.

Im Zweifelsfall sollten Sie also nicht darauf verzichten und Expertenrat von einem erfahrenen Betriebsarzt wie Dr. med. Bernd Westmann von provestiga einholen. Wir beraten Sie umfassend, ob eine Untersuchung nach G25 für Ihren Betrieb sinnvoll ist und wie Sie diese am besten durchführen.

Inhalt der G25 Untersuchung

Bevor es zu einer Untersuchung kommt, sollten zuerst die Anforderungen an die konkrete Tätigkeit festgestellt werden. Mithilfe einiger Eignungskriterien kann anschließend der Umfang der Untersuchungen festgelegt werden, um bedarfsgerechte Ergebnisse zu liefern.

Dabei geht es aber nicht nur um das Feststellen von körperlichen Beeinträchtigungen (Stichwort Sehtests), sondern auch darum, ob die Mitarbeitenden durch häufig vorkommende Erkrankungen (Stichwort Diabetes) dennoch ihre alle Tätigkeiten gefahrenfrei ausüben können.

Der Untersuchungsumfang kann nach ärztlichem Ermessen individuell angepasst werden, beinhaltet in der Regel aber folgende Punkte:

  • Anamnese
  • Blutdruckmessungen
  • Test des Hörvermögens
  • Sehtests
  • Perimetrie / GesichtsfeldmessungUrinstatus (Mehrfachteststreifen)

Des Weiteren kann das Vorhandensein von Diabetes, Übergewicht, Schlafapnoe, psychischen Krankheiten sowie Herz- und Nervenerkrankungen überprüft werden. Hierbei geht es aber immer darum, den Mitarbeitenden eine Möglichkeit zu geben, trotz einer möglichen Erkrankung befähigt zu bleiben, anstatt sie generell davon abzuhalten.

Sogar die Überprüfung einer Medikamenteneinnahme und deren Nebenwirkungen kann Teil einer solchen Untersuchung sein. Deswegen ist es bei der G25 Untersuchung so wichtig, Mitarbeiter gleichzeitig zu beraten. Denn bestimmte Vorerkrankungen sind meistens kein Hinderungsgrund, sodass betroffene Mitarbeiter weiterhin ein produktiver Teil des Betriebs sein können.

Wer trägt die Kosten der G25 Untersuchung?

Für gewöhnlich trägt der Arbeitgeber die Kosten einer G25 Untersuchung, da dieser auch ein hohes Interesse daran hat, geeignete Mitarbeiter für seinen Betrieb zu finden. Je nach Anforderungen und Umfang aller erforderlichen Tests kann es zu Abweichungen beim letztlichen Aufwand kommen, aber ein erfahrener Betriebsarzt kann Ihnen schon vorab eine realistische Abschätzung geben.

Sofern Sie als Arbeitgeber die Untersuchung finanzieren, sollten Sie es vor allem als Investition in die Zukunft Ihres Betriebs betrachten. Arbeitsunfälle mit Maschinen stellen eine besondere Gefahr dar, die es unbedingt zu minimieren gilt. Wenn verantwortliche Mitarbeiter über die nötige körperliche Verfassung verfügen, tragen sie damit aktiv zur Sicherheit aller Kollegen bei.

Wie oft sollte eine G25 Untersuchung wiederholt werden?

Je nach Alter und körperlicher Verfassung eines Mitarbeiters gibt es verschiedene Empfehlungen, wie häufig Sie eine G25 Untersuchung wiederholen sollten. Bei jüngeren Beschäftigten ohne bedeutende Vorerkrankungen sind drei bis fünf Jahre ein guter Richtwert, bis eine erneute Untersuchung notwendig wird. Mitarbeiter zwischen 40 und 60 Jahren sollten hingegen in kürzeren Abständen, beispielsweise alle zwei Jahre, untersucht werden.

Es gelten bei guter Gesundheit also prinzipiell die folgenden Empfehlungen:

  • Bis zum Alter von 40 Jahren – alle 36 bis 60 Monate
  • Von 40 bis 60 Jahren – alle 24 bis 36 Monate
  • Ab 60 Jahren – alle 12 bis 24 Monate

Ab dem 60. Lebensjahr kann sogar eine jährliche Untersuchung sinnvoll sein, um Risiken beim Führen und Nutzen von Fahrzeugen und Maschinen auszuschließen. Bei Mitarbeitern mit Vorerkrankungen können wiederum völlig unterschiedliche Empfehlungen gelten, die Sie am besten direkt mit Ihrem Betriebsarzt besprechen sollten – individuelle Pläne sind oftmals die beste Vorsorge.

Sind die Ergebnisse der
Untersuchung vertraulich?

Die Ergebnisse der G25 Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nur dem Mitarbeiter zugänglich gemacht. Es liegt dann in seinem Ermessen, ob er das Ergebnis an den Arbeitgeber weitergibt oder nicht, beispielsweise im Zuge einer Anstellung. Konkrete Diagnosen finden sich ohne nicht unter den Ergebnissen, um die Vertraulichkeit zwischen Patienten und Arzt zu wahren.

Jetzt professionell zur Untersuchung nach G25 beraten lassen

Eine konsequente Vorsorge dank G25 Untersuchung kann Ihrem Betrieb dabei behilflich sein, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Denn insbesondere das Führen und Nutzen von Fahrzeugen und Maschinen kann bei gesundheitlichen Einschränkungen mit höheren Risiken einhergehen. Gehen Sie als Arbeitgeber also lieber auf Nummer sicher, um alle Mitarbeiter im Betrieb ausreichend zu schützen.

Wir von provestiga beraten Sie gerne umfassend zum Thema G25 Untersuchung und helfen Ihnen bei der effizienten Durchführung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie noch heute Ihre Erstberatung.

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