Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten(ehem. G 25)

G25-Untersuchung

Die Untersuchung zur Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ist eine der häufigsten Untersuchungen im arbeitsmedizinischen Bereich. Hierbei wird die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten für die übertragene Tätigkeit überprüft. Grundsätzlich hat die G25-Untersuchung Richtliniencharakter und ist zur betriebsärztlichen Beurteilung von Beschäftigten heranzuziehen, solange keine höhere Bestimmung oder Fahrerlaubnisverordnung vorliegt.

Wir haben hier alle wichtigen Fragen zu diesem Thema für Sie zusammengefasst. Sie erfahren hier, für wen Untersuchungen für Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten in Frage kommen, was diese umfassen und wie wir von provestiga Sie unterstützen können.

Fahrender Gabelstapler im Lager

Für wen kommen Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und
Überwachungstätigkeiten (G25) in Frage?

Im Prinzip sind Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten für eine Vielzahl von Mitarbeitern in Unternehmen notwendig. Hierbei geht es nicht nur um Mitarbeiter, die Fahrzeuge führen, also beispielsweise Stapler fahren, sondern auch um Mitarbeiter, die Maschinen und Anlagen bedienen. Für wen genau eine solche Untersuchung in Betracht kommt, erfährt man durch eine Gefahrenbeurteilung im Betrieb.
Mitarbeiter, die für eine Untersuchung der Fahr- und Steuertätigkeit in Betracht gezogen werden sollten:

  • Fahrer von Flurförderfahrzeugen bzw. Staplerfahrer
  • Bediener von Baufahrzeugen, Kränen oder Hubarbeitsbühnen
  • Bediener von Leitwarten oder Überwachungszentralen.

Welche Untersuchungen sind Teil der Fahr-, Steuer- und
Überwachungstätigkeiten – Prüfung?

Bevor es zu einer Untersuchung kommt, sollten zuerst die Anforderungen an die Tätigkeit festgestellt werden. Mit Hilfe dieser Eignungskriterien kann dann der Umfang der Untersuchungen festgelegt werden. Nicht jede Tätigkeit hat die gleichen Anforderungen und durch eine Feststellung der Anforderungen kann eine Untersuchung exakt an die Erfordernisse angepasst werden.

Dabei geht es aber nicht nur um das Feststellen von körperlichen Beeinträchtigungen (Stichwort Sehtests), sondern auch darum, ob die Mitarbeitenden durch häufig vorkommende Erkrankungen (Stichwort Diabetes) dennoch ihre Tätigkeit ausführen können.

Der Untersuchungsumfang kann nach ärztlichem Ermessen individuell angepasst werden, beinhaltet in der Regel aber folgende Punkte:

  • Anamnese
  • Blutdruckmessungen
  • Test des Hörvermögens
  • Sehtests
  • Perimetrie / Gesichtsfeldmessung
  • Urinstatus (Mehrfachteststreifen)

Des Weiteren kann auch das Vorhandensein von Diabetes, Übergewicht, Schlafapnoe, psychischen Krankheiten sowie Herz- und Nervenkrankheiten überprüft werden. Hierbei geht es aber immer darum, den Mitarbeitenden eine Möglichkeit zu geben, trotz einer möglichen Erkrankung befähigt zu bleiben, ihre Tätigkeit auszuüben und nicht sie generell davon abzuhalten. Auch die Überprüfung einer Medikamenteneinnahme und deren Nebenwirkungen ist ein Teil einer solchen Untersuchung.

Wie häufig sollte eine G25-Untersuchung durchgeführt werden?

Je nach Tätigkeit können und sollten diese Fristen angepasst werden. Da die Untersuchungen zur Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit nur einen Richtliniencharakter haben und keine gesetzliche Vorschrift darstellen, sollten die folgenden Fristen nur als eine generelle Hilfestellung gelten.

  • Bis zum Alter von 40 Jahren – alle 36 bis 60 Monate
  • Von 40 bis 60 Jahren – alle 24 bis 36 Monate
  • Ab 60 Jahren – alle 12 bis 24 Monate

provestiga – Ihr Partner für G-Untersuchungen in Oldenburg

Im Prinzip haben alle Tätigkeiten in Unternehmen und Betrieben verschiedenste körperliche und geistige Anforderungen. Um auf diese optimal vorbereitet zu sein und es allen Mitarbeitenden zu ermöglichen, ihre Tätigkeit sachgerecht und vor allem sicher für sich und ihre Kollegen durchzuführen, kommen G-Untersuchungen ins Spiel. Wir von provestiga haben uns auf diese Betriebsmedizinischen Untersuchungen spezialisiert und können Ihnen in allen Fragen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes beratend zur Seite stehen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Betriebsärztliche Betreuung
  • Professionelle Beratung in allen Bereichen des betrieblichen Gesundheitsschutzes
  • Betriebsmedizinesche Vorsorgeuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchungen

Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir sind Ihr Ansprechpartner im Großraum Oldenburg zu allen Betriebsmedizinischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen und bieten eine kompetente Beratung zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

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