G26 Untersuchung –
Atemschutzgeräte

G26 Untersuchung

Das Tragen eines Atemschutzgerätes ist in einigen Berufen unabdingbar, um eine gefahrlose Ausübung zu gewährleisten. Doch nicht alle Menschen erfüllen dafür auch die Anforderungen, darunter eine gute körperliche Verfassung und eine einwandfreie Lungenfunktion. Arbeitgeber können deswegen mithilfe einer G26 Untersuchung herausfinden, ob ein Kandidat grundsätzlich für Arbeiten mit Atemschutzgeräten geeignet ist oder nicht.

Provestiga berät Sie gerne zu Ihrem Recht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26, damit Sie von Anfang sicherstellen können, dass alle neuen Mitarbeiter diese Anforderungen problemlos erfüllen. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei den weiteren Folgeuntersuchungen.

Was ist die Untersuchung G26?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt mit der entsprechenden Handlungsanweisung vor, dass Träger von Atemschutzgeräten unbedingt eine G26 Untersuchung zur generellen Eignung absolvieren sollten. Dabei steht vor allem die Gesundheit des zukünftigen Mitarbeiters im Vordergrund.

Denn das Tragen einer Atemschutzmaske geht mit einer körperlichen Belastung einher, die vielen Menschen zunächst gar nicht bewusst ist. Insbesondere das Gewicht und der Atemwiderstand können Probleme bereiten, weshalb eine frühzeitige Eignungsuntersuchung die beste Vorsorge sein kann.

Atemschutzgeräte können in folgenden Bereichen überlebenswichtig sein:

  • Arbeit bei der Feuerwehr
  • Dienst in der Bundeswehr
  • Einsatz im Rettungsdienst
  • Kanal- oder Bergbauarbeiten

Demnach veranlassen viele Arbeitgeber noch vor einer möglichen Einstellung und in weiteren regelmäßigen Abständen diese wichtige Untersuchung. Das gewährleistet den Schutz aller betroffenen Mitarbeiter und ihrer Kollegen – Provestiga hilft Ihnen gerne.

Inhalt der G26 Untersuchung:
Was wird gemacht?

Unterschiedliche Berufsbilder können aber auch abweichende Anforderungen an ein Atemschutzgerät haben. Deswegen erfolgt zunächst eine weitere Kategorisierung in drei Gruppen: Gruppe 1 nach G26.1, Gruppe 2 nach G26.2 und Gruppe 3 nach G26.3.

  • Gruppe 1: Atemschutzgeräte dieser Kategorie wiegen unter 3 kg und haben einen Atemwiderstand von unter 5 mbar. Es handelt sich oft um Filtergeräte mit Partikelfiltern der Klassen P1 und P2 sowie weitere leichte Modelle.
  • Gruppe 2: Atemschutzgeräte der Gruppe 2 wiegen unter 5 kg, übersteigen aber beim Atemwiderstand 5 mbar. Filtergeräte mit Partikelfiltern der Klasse P3 oder Regenerationsgeräte unter 5 kg fallen in diese Kategorie.
  • Gruppe 3: Atemschutzgeräte in Gruppe 3 kommen auf ein Gewicht von über 5 kg und einen Atemwiderstand von mehr als 6 mbar. Dazu gehören etwa frei tragbare Isoliergeräte und Regenerationsgeräte ab 5 kg Gewicht.

Je nachdem, welche Art bzw. Gruppe von Atemschutzgerät ein Mitarbeiter tragen muss, gibt es Unterschiede beim Inhalt der G26 Untersuchung. In den nächsten Abschnitten gehen wir auf den üblichen Umfang der jeweiligen Untersuchung einer Gruppe ein.

Untersuchungen in Gruppe 1

Da die Anforderungen zum Tragen eines Atemschutzgerätes nach Gruppe 1 am geringsten sind, gibt es in diesem Fall auch die einfachsten Untersuchungen. Dennoch nimmt ein erfahrener Betriebsarzt einige wichtige Aspekte in Augenschein.
Dazu gehören eine kurze Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit und ob die Atemwege des Mitarbeiters einwandfrei funktionieren. Ebenso wird die Lungenfunktion kurz getestet. In Bedarfsfall können Laborwerte sowie das Röntgen der Lunge hinzukommen.

Untersuchungen in Gruppe 2

In Gruppe 2 sind alle vorherigen Untersuchungen der Gruppe 1 enthalten, es kommen aber noch einige weitere hinzu. Hierzu gehören unter anderem Ruhe-EKG, Seh- und Hörtests sowie Laborwerte, um ein umfassendes Bild zum Gesundheitszustand zu ermöglichen.
Die ausführlichen Tests sind durch die höhere körperliche Belastung von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 geschuldet. Ein optionales Röntgen gehört am Ende ebenfalls zum Umfang bei dieser G26 Untersuchung.

Untersuchungen in Gruppe 3

Doch die Anforderungen zum Tragen eines Atemschutzgeräts der Gruppe 3 sind mit Abstand am höchsten. Solche Masken können aufgrund ihres hohen Gewichts vor allem zur körperlichen Ermüdung beitragen, eine hohe Fitness ist deswegen Pflicht.
Im Detail gleicht der Untersuchungsumfang aber prinzipiell der Gruppe 2, mit Ausnahme zusätzlicher Ergometrie (Belastungs-EKG), die häufig mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinnt. Röntgen bleibt weiterhin meistens optional und ist nur im Bedarfsfall notwendig.

Ist die Untersuchung G26 Pflicht?

Bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 kann es eine Pflichtvorsorge durch den Arbeitgeber geben. Diese Geräte setzen eine gute körperliche Verfassung sowie korrekte Lungenfunktion voraus, die vor Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen sind. Am Ende entscheidet sich dies aber über eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.

Für Atemschutzgeräte der Gruppe 1 (oder Atemschutzmasken) ist die G26 Untersuchung nicht unbedingt verpflichtend, es kann jedoch eine Angebotsvorsorge notwendig sein. Zusätzliche Ausnahmen können für Fluchtgeräte oder bei Selbstrettern gelten, eine genaue Betrachtung des Arbeitsplatzes durch einen erfahrenen Betriebsmediziner ist also meistens der erste Schritt.

Sollte eine Pflicht zur Untersuchung nach G26 bestehen, dann ist diese sowohl zur Eignung als auch in weiteren regelmäßigen Abständen zu veranlassen. Je nach Gruppe des Atemschutzgeräts und Alter des Mitarbeiters gelten unterschiedliche Zeiträume.

  • Nachuntersuchungen bei Gruppe 1: alle 3 Jahre bis zum Alter von 50, danach alle 2 Jahre.
  • Nachuntersuchungen bei Gruppe 2: alle 3 Jahre bis zum Alter von 50, danach jährlich.
  • Nachuntersuchungen bei Gruppe 3: alle 3 Jahre bis zum Alter von 50, danach jährlich.

Nach bestimmten Erkrankungen oder auf Wunsch eines Mitarbeiters sind vorzeitige Nachuntersuchungen jedoch nicht unüblich. Ein erfahrener Betriebsarzt wie Dr. med. Bernd Westmann von Provestiga kann Sie hierzu umfassend beraten.

Wer übernimmt die Kosten für die
G26 Untersuchung?

Als Pflicht- oder Angebotsvorsorge werden die Kosten für gewöhnlich vom Arbeitgeber übernommen. Abhängig vom Untersuchungsumfang und der individuellen Beratungsleistung kann es zu unterschiedlichen Aufwänden kommen, lassen Sie sich deswegen am besten zuvor in einem kurzen Gespräch alle Details erklären.

Betrieb und Mitarbeiter sollten frühzeitig durch eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung alle Missverständnisse aus dem Weg räumen. Natürlich steht es sogar jedem Menschen frei, selbst für eine solche Untersuchung aufzukommen, sofern keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge durch das Unternehmen besteht.

Jetzt professionell zur Untersuchung nach G25 beraten lassen

In vielen Berufen gehört der mögliche Einsatz eines Atemschutzgerätes praktisch zum Alltag, ob bei der Feuer- oder der Bundeswehr, im Rettungsdienst oder bei Kanal- und Bergbauarbeiten. Doch aufgrund des teilweise hohen Gewichts und des Atemwiderstands bestehen hohe Anforderungen an körperliche Fitness und eine starke Lungenfunktion.

Mithilfe einer G26 Untersuchung (Atemschutzgeräte) stellen Sie als Arbeitgeber sicher, dass alle Kandidaten noch vor ihrer Tätigkeitsaufnahme diese Anforderungen erfüllen. Regelmäßige Nachfolgeuntersuchungen gewährleisten anschließend den dauerhaften Schutz und den gefahrlosen Einsatz von Atemschutzgeräten aller Art.

Als erfahrener Experte für alle Themen rund um Betriebsmedizin berät Dr. med. Bernd Westmann Sie gerne zu Ihren möglichen Verpflichtungen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung.

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